Metadata : Sammlung der wichtigsten Preußischen Strafgesetze.

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nimmt  und  nicht  binnen  vier  Wochen?  die  erforderliche
  Genehmigung  nachsucht;
2.  wer  einer  juristischen  Person,  die  nicht  in  Preußen
ihren  Sitz  hat,  eine  Schenkung  oder  Zuwendung
von  Todeswegen  verabfolgt,  bevor  die  erforderliche
Genehmigung  erteilt  ist.
1  Da  es  sich  um  ein  Vergehen  handelt,  ist  zur  Strafbarkeit
Vorsatz  erforderlich.

:  Über  Berechnung  der  Frist  vgl.  3#5  187  ff.  BGB.

§  4.  Die  Vorschriften  der  §&§8  1  bis  3  gelten  nicht  für
Familienstiftungen.

1  Auch  für  Familienfideikommisse  gilt  Art.  6  nicht,  da  sie  keine

juristische  Personen  sind.

Lindemann,  Preuß.  Strasgesetze.  2.  Aufl.  16