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nimmt und nicht binnen vier Wochen? die erforderliche
Genehmigung nachsucht;
2. wer einer juristischen Person, die nicht in Preußen
ihren Sitz hat, eine Schenkung oder Zuwendung
von Todeswegen verabfolgt, bevor die erforderliche
Genehmigung erteilt ist.
1 Da es sich um ein Vergehen handelt, ist zur Strafbarkeit
Vorsatz erforderlich.
: Über Berechnung der Frist vgl. 3#5 187 ff. BGB.
§ 4. Die Vorschriften der §&§8 1 bis 3 gelten nicht für
Familienstiftungen.
1 Auch für Familienfideikommisse gilt Art. 6 nicht, da sie keine
juristische Personen sind.
Lindemann, Preuß. Strasgesetze. 2. Aufl. 16