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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 4.—
(Nr. 5009.) Allerhöchster Erlaß vom 13. Dezember 1858., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chausseen von dippstadt nach Rüthen, von Lippstadt nach Benninghausen,
von bippstadt bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Salzkotten, von
Anröchte bis zur Cöln-Berliner Staats-Chaussee und von Salzkotten i#
Kreise Büren bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Esbeck.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der
Chausseen: 1) von Lippstadt über Eikeloh, Oslereiden und Kellinghausen nach
Räthen, von Lippstadt über Overhagen nach Benninghausen,, von Lippstadt
über Esbeck bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Salzkotten, sowie von
Anrochte über Klieve bis zur Cöln-Berliner Staats-Chaussee bei Schmerleke,
sämmtlich im Kreise Lippstadt, und 2) von Salzkorten im Kreise Büren bis
ur Kreisgrenze in der Richtung auf Esbeck, genehmigt habe, bestimme Ich
Hirrburch, daß das Expropriarionsrecht für die zu diesen Chausseen erforder-
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen
bestehenden Vorschriften, auf diese Straßen zur Anwendung kommen sollen.
Zugleich will Ich den Kreisen Lippstadt und Büren g gen Uebernahme der
künftigen chausseeméßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung
des Chausfesgeldes auf den Chausseen von Anröchte bis zur Cöln-Berliner
Sctaats-Chaussee bei Schmerleke, und von Salzkotten bis zur Kreisgrenze bei
Esbeck, nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelten-
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Exhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewendet werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen ween der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachten beiden Straßen zur Anwendung kommen.
Jahrgang 1859. (Nr. 5009—5010.) 7 Der
Ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1859.