Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1859. (50)

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Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 13. Dezember 1858. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs: 
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5010.) Privilcgium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obliga- 
tionen des Kreises Lippstadt im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 
13. Dezember 1858. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Kreises Lippstadt auf dem Kreis- 
tage vom 22. April d. J. beschlossen worden, die zur Ausfuͤhrung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer 
Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstaͤnde: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Sei- 
tens der Glaͤubiger unkuͤndbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage 
von 160,000 Thalern ausstellen zu duͤrfen, da sich hiergegen weder im In- 
teresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden har, 
in Gemäßheir des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausslellung von 
Obligationen zum Betrage von 100,000 Thalern, in Buchstaben: Einhun- 
dert sechszig kausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
20,000 Rthlr. zu 4000 Rthlr 
50,000 : 500 = 
50,000 *. 100 
25,000 50 
15,000 : 25 
166,006 Hühir- 
nach
	        
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