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noch vor Kurzem auch die letzte Nebenlinie dieses uralten
Fürstenhauses mit der Hauptlinie vereinigt hatte, ein Segen,
wie der von acht Söhnen war, mußte nothwendig den Freunden
des Hauses bange machen.
Der Markgraf überließ deßhalb fünf seiner Söhne der
Kirche, *) und unter die drei noch übrigen, die ihrer Geburts-Ordnung
nach Bernhard, Philipp und Ernst hießen,
vertheilte er nach väterlicher Willkür „ die damals noch groß
schien, theils die neuerworbenen Gäter seines Landes, theils
selbst auch das Urstammgut der Markgrafschaft Baden. Alle
drei sollten erben, aber der zweite Prinz, Philipp, schien,
den Absichten des Vaters zufolge, künftig Familienhaupt werden
zu sollen. Er wurde schon 1503 mit der kurpfälzischen
Prinzessin Elisabeth, der Wittwe Landgraf Wilhelms von
Hessen, vermählt, und schon damals versprach der Vater, daß
er einst die Markgrasschaft Baden und den badischen Antheil
an den Grafschaften Sponheim und Eberstein sammt der Herrschaft
Altensteig zum Erbtheil erhalten sollte.)
*-*)
Der älteste, Jakob, wurde 1505 Erzbischof von Trier. Er
starb 27. April 1511. Der zweite und dritte von den
Geistlichgewordenen, Karl und Christoph, starben noch vor ihm
als Domherren von Straßburg, was auch der vierte, Ru—
dolf, war, der aber erst 1533 starb. Der fünfte, Wolfgang,
muß entweder auch ein Geistlicher geworden sepn, oder
war er 1510 schon todt. Eines oder das Andere fupponirt
die species facti in den Konsilien von Ulrich Zasius L. II.
Cons. XX., die hier als die lauterste historische Quelle angesehen
werden muß, ungeachtet die Nachrichten bei Herrn Sachs
nicht damit übereinstimmen.
*8) Daß es damals mehr nur ein dem Kurfürsten von der Pfalz
gethanes Versprechen, denn, wie Herr Sachs (III. Thl. S. 66
vergl. mit 191) erzählk, ein schon vollendetes Vermächtniß gewesen,
erhellt ganz deutlich aus der angeführten species facti