Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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II.  Königliches  fürstlich  Hohenlohe-Kirchbergisches  Amt  Künzelsau:

Amtmann  Wolfer,  bieheriger  Kanzlei-Assistent  bei  der  Königl.  Regierung  des
Jaxt-Kreises.

III.  Königliches  fürstlich  Hohenlohe-Langenburgisches  Amt  Langenburg:
Amtmann  Fortenbach,  fürstlicher  Domanial-Kanzlei-Sekretär.

IV.  Königliches  fürstlich  Hohenlohe-Langenburgisches  Amt  Weikersheim:
Amtmann  Eggel,  fürstlicher  Rath  und  Rentamtmann  daselbst.

Stuttgart  den  25.  Juni  1831.  Kapff.

2.  Der  Commission  für  die  Erziehungahäuser.
B.kanntmachung,  die  Vertheilung  der  jährlichen  Opfer=  und  anderer  Collecten,  Gelder  für  die  beiden
Waisenhäuser  zu  Stutigart  und  Weingarken  betressend.

Da  bei  den  beiden  Staats-Waisenhäusern  zu  Stuttgart  und  Weingarten  die  gleichen
  Bedingungen  in  Hinsicht  der  Aufnahme  ihrer  Zöglinge  bestehen,  und  das  Waisenhaus
  zu  Weingarten  neben  den  demselben  vorzugsweise  zukommenden  katholischen
Zöglingen,  auch  eine  beträchtliche  Anzahl  evangelischer  Waisen  erzieht,  so  wurde  als
zweckmäßig  erkannt,  daß  die  in  der  Verordnung  vom  11.  Februar  1810,  F§.  15  (Reg.  Bl.
S.  61),  den  Waisenhäusern  an  Opfern  und  andern  freiwilligen  Beirrägen  zugeschicdene
Einnahme  zwischen  beiden  Waisenhäusern  nunmehr  nach  den  Bezirken  vertheilt  werde,
aus  denen  jedes  Waisenhaus  seine  Zöglinge  vorzugsweise  empfangt.

Seine  Königliche  Majestäkt  haben  deßhalb  gnädigst  zu  genehmigen  geruht,
daß  die  frühere  Bestimmung,  wonach  diese  Gaben  aus  den  sämtlichen  evangelischen
Dekanaten  der  Anstalt  in  Stuttgart,  aus  den  katholischen  Dekanaten  aber  der  Ludwigsburger,
  jebt  Weingarter  Anstalt  zugewiesen  waren,  abgeändert,  und  die  einzelnen  Dekanate
  nach  Maßgabe  der  Seelenzahl,  so  wie  besonders  nach  den  oben  erwähnten  Rücksichten
  zwischen  den  beiden  Waisenhäusern  folgendermaßen  vertheilt  werden  sollen:

A.  dem  Waisenhaus  in  Stuttgart  sind  zugewiesen:

1)  die  sämtlichen  evangelischen  Dekanate  des  Neckar-Kreises,

2)  die  sämtlichen  evangelischen  Dekanate  des  Jaxt-Kreises,

5)  aus  dem  Schwarzwald-Kreise  die  evangelischen  Dekanate  Nürtingen,  Calw,

Herrenberg,  Nagold  und  Wildbad;