Full text : Bavaria. Landes und Volkskunde des Königreiches Bayern.

620  Oberpfalz  u.  Regensburg.

vom  Purgetore  wurde  später  mit  80  Pfund  Silber  abgefunden.)  In  seiner
Heimath  in  Schwaben  hatte  der  Bischof  von  dem  frommen  Mönche  Erminold
in  Hirschau  gehört  und  berief  ihn  hieher.  Mit  Einwilligung  Bischof  Hartwigs
von  Regensburg  ordinirte  ihn  (1117,  20.  Mai)  der  Passauer  Bischof,  während
der  hl.  Otto  das  Kloster  (1119,  12.  März)  einweihte.  )  Kurz  darauf  (1121,

burger  (1399)  gegen  die  Abtissin  zu  Niedermünster  auf  einen  Weingarten  daselbst
„an  der  Champf-Strazze“  (1311  Chambstraße)  Das  Pfarrdorf  Sallern,  ehedem
  mit  Zeitlarn  ein  eigenes  Amt  (/8  Quad  -Meile,  838  Seelen),  wird  ven
der  Einöde  Saalern  (sonst  Salern  bei  Schillertswiesen,  Ldg.  Falkenstein)  zu
unterscheiden  sein.  Aus  ersterem  ist  der  Adalgoz  de  Sallari  (1095  —  1118)  im
St.  Haimmeramer  Schenkungstbuch,  während  die  Salrer  von  Salern  Hohenfelser
Dienstleute  waren.  Aus  ihnen  war  noch  1334  Ulrich  von  Saler  Pfarrer  zu
Arrach.  Nach  ihnen  besaßen  Saalern  die  Satelpoger,  Leubelfinger,  Alberger
  u.  s.  w.

!1)  Die  Grafen  von  Bogen  resignirten  (1156)  die  Vogtei  über  dies  Kloster  in  die
Hand  Bischof  Eberhards,  nachdem  den  Mönchen  schon  durch  Otto's  Brief  vom
14.  Februar  1123  die  freie  Vogtwahl  gestattet  worden  war.  Hiebei  wurde  der
Vogt  angewiesen,  mit  dem  himmlischen  Lohne  und  mit  jährlich  zwei  Winterstiefeln
  zufrieden  zu  sein  und  keinerlei  Dienste  zu  verlangen,  außer  was  ihm  die  Brüder
gerne  thun.  Er  soll  nichts  richten,  den  Abt  oder  dessen  Amtleute  in  ihren  Gerichten
  nicht  irren,  außer  es  werde  Etwas  durch  sie  an  ihn  gebracht,  oder  in
Dingen,  die  an  den  Ted  gehen,  und  soll  in  diesen  Fällen  wohl  mit  der  Person,
nicht  aber  mit  der  Habe  des  Verbrechers  zu  schaffen  haben,  sondern  es  soll  diese
an  das  Kloster  fallen.  Er  darf  keinen  Verbrecher  innerhalb  der  Klostermauern  greifen,
  auch  keinen  Untervogt  setzen.  Bei  Heirathen  der  Eigenleute  des  Hochstifts
Bamberg  mit  denen  des  Klosters  sollen  die  Kinder  getbeilt  werden  u.  s.  w.  Zugleich
verlieh  Otto  dem  Kloster  Prifling  Holzungsrecht  in  seinen  Wäldern  in  Schambach,
in  Nittenau  und  in  Slouhte,  dann  den  Salzbedarf  aus  seiner  Saline  in  Reichenhall.
  Von  den  zahlreichen  Privilegien  der  Päbste  und  der  deutschen  Kaiser  und
Könige  nennen  wir  die  Confirmationen  durch  Papst  Henerius  (1125),  Innecenz
  [II.  (1136),  Innocenz  [IV.  (1249),  Clemens  (1268),  Nicolaus  (1289),  Benifaz
(1301),  Urban  (1363)  u.  s.  w.,  dann  durch  König  Lothar  (1129  und  1137),
Kaiser  Konrad  (1140),  Friedrich  (1150)  u.  s.  w.  Schon  als  das  Kloster  mit
Willen  Kaiser  Konrads  ven  Herzog  Luitpold  Bucha  gegen  Manegoldingen
eintauschte,  wurde  dem  Abte  die  niedere  Jurisdiction  auf  seinen  Gütern  verlichen;
i.  J.  1224  trat  Ludwig  der  Kelheimer  auch  das  Gericht  im  Dorfe  Prifling  ab
und  verlieh  dem  Abte  den  Titel  eines  obersten  Hofkaplanes.  Diese  Gerichtsbarkeit
  in  Prifling  wurde  (1266)  dahin  beschränkt,  daß  nur  versäumte  Zinse  und
andere  Leistungen  vor  des  Abtes  Forum  gehören  sollen;  alle  übrigen  Fälle  aber
wurden  Herzog  Heinrichs  Schenken  Dietrich  von  Flügeloberg  zuerkannt,  der  im
Jahre  drei  Rechte  besetzte  und  dafür  zum  Mahl  je  40  Pfenninge  erhielt.  Dagegen
  durfte  er  keine  Steuer  noch  Gastung  (Herberge,  albergaria,  d.  h.  Recht
mit  seinen  Leuten  unentgeldlich  beherbergt  zu  werden)  fordern,  wie  er  es  ehedem