620 Oberpfalz u. Regensburg.
vom Purgetore wurde später mit 80 Pfund Silber abgefunden.) In seiner
Heimath in Schwaben hatte der Bischof von dem frommen Mönche Erminold
in Hirschau gehört und berief ihn hieher. Mit Einwilligung Bischof Hartwigs
von Regensburg ordinirte ihn (1117, 20. Mai) der Passauer Bischof, während
der hl. Otto das Kloster (1119, 12. März) einweihte. ) Kurz darauf (1121,
burger (1399) gegen die Abtissin zu Niedermünster auf einen Weingarten daselbst
„an der Champf-Strazze“ (1311 Chambstraße) Das Pfarrdorf Sallern, ehedem
mit Zeitlarn ein eigenes Amt (/8 Quad -Meile, 838 Seelen), wird ven
der Einöde Saalern (sonst Salern bei Schillertswiesen, Ldg. Falkenstein) zu
unterscheiden sein. Aus ersterem ist der Adalgoz de Sallari (1095 — 1118) im
St. Haimmeramer Schenkungstbuch, während die Salrer von Salern Hohenfelser
Dienstleute waren. Aus ihnen war noch 1334 Ulrich von Saler Pfarrer zu
Arrach. Nach ihnen besaßen Saalern die Satelpoger, Leubelfinger, Alberger
u. s. w.
!1) Die Grafen von Bogen resignirten (1156) die Vogtei über dies Kloster in die
Hand Bischof Eberhards, nachdem den Mönchen schon durch Otto's Brief vom
14. Februar 1123 die freie Vogtwahl gestattet worden war. Hiebei wurde der
Vogt angewiesen, mit dem himmlischen Lohne und mit jährlich zwei Winterstiefeln
zufrieden zu sein und keinerlei Dienste zu verlangen, außer was ihm die Brüder
gerne thun. Er soll nichts richten, den Abt oder dessen Amtleute in ihren Gerichten
nicht irren, außer es werde Etwas durch sie an ihn gebracht, oder in
Dingen, die an den Ted gehen, und soll in diesen Fällen wohl mit der Person,
nicht aber mit der Habe des Verbrechers zu schaffen haben, sondern es soll diese
an das Kloster fallen. Er darf keinen Verbrecher innerhalb der Klostermauern greifen,
auch keinen Untervogt setzen. Bei Heirathen der Eigenleute des Hochstifts
Bamberg mit denen des Klosters sollen die Kinder getbeilt werden u. s. w. Zugleich
verlieh Otto dem Kloster Prifling Holzungsrecht in seinen Wäldern in Schambach,
in Nittenau und in Slouhte, dann den Salzbedarf aus seiner Saline in Reichenhall.
Von den zahlreichen Privilegien der Päbste und der deutschen Kaiser und
Könige nennen wir die Confirmationen durch Papst Henerius (1125), Innecenz
[II. (1136), Innocenz [IV. (1249), Clemens (1268), Nicolaus (1289), Benifaz
(1301), Urban (1363) u. s. w., dann durch König Lothar (1129 und 1137),
Kaiser Konrad (1140), Friedrich (1150) u. s. w. Schon als das Kloster mit
Willen Kaiser Konrads ven Herzog Luitpold Bucha gegen Manegoldingen
eintauschte, wurde dem Abte die niedere Jurisdiction auf seinen Gütern verlichen;
i. J. 1224 trat Ludwig der Kelheimer auch das Gericht im Dorfe Prifling ab
und verlieh dem Abte den Titel eines obersten Hofkaplanes. Diese Gerichtsbarkeit
in Prifling wurde (1266) dahin beschränkt, daß nur versäumte Zinse und
andere Leistungen vor des Abtes Forum gehören sollen; alle übrigen Fälle aber
wurden Herzog Heinrichs Schenken Dietrich von Flügeloberg zuerkannt, der im
Jahre drei Rechte besetzte und dafür zum Mahl je 40 Pfenninge erhielt. Dagegen
durfte er keine Steuer noch Gastung (Herberge, albergaria, d. h. Recht
mit seinen Leuten unentgeldlich beherbergt zu werden) fordern, wie er es ehedem