Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

Talon 
zu der 
Eislebener Stadt-Obligation M ... 
über 
Thaler à vier ein halb Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbe- 
nannten Obligation die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. 
bis 18.. bei der Kämmereikasse in Eisleben, sofern nicht von dem Inhaber der 
Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Eisleben, den ... 18. 
Der Magistrat. 
  
(Nr. 5505.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der So- 
zietdt zur Regulirung der Unstrut von Brettleben bis Nebra im Betrage 
von 350,000 Thaler. Vom 17. Februar 1802. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem von der Soziett zur Regulirung der Unstrut von Brettleben 
bis Nebra beschlossen worden, die zur Regulirung der Unstrut und zur Aus- 
führung der damit in Verbindung stehenden Bauten erforderlichen Geldmittel 
durch Anleihen zu beschaffen und nachdem der größte Theil dieser Geldmittel 
bereits durch Privardarlehne beschafft worden, wollen Wir auf den Antrag 
des Vorstandes jener Sozietät: zur Einziehung der von ihm ausgestellten, auf 
eine bestimmte Person lautenden, Seitens beider Theile kündbaren Schuldscheine 
und beziehungsweise zur Beschaffung anderweiter Darlehne, auf jeden Inha- 
ber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen ausstellen zu- 
dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld- 
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit des K. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 
(Kr. 5504—5500,) 350,000
	        
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