Talon
zu der
Eislebener Stadt-Obligation M ...
über
Thaler à vier ein halb Prozent verzinslich.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbe-
nannten Obligation die te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.
bis 18.. bei der Kämmereikasse in Eisleben, sofern nicht von dem Inhaber der
Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist.
Eisleben, den ... 18.
Der Magistrat.
(Nr. 5505.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der So-
zietdt zur Regulirung der Unstrut von Brettleben bis Nebra im Betrage
von 350,000 Thaler. Vom 17. Februar 1802.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von der Soziett zur Regulirung der Unstrut von Brettleben
bis Nebra beschlossen worden, die zur Regulirung der Unstrut und zur Aus-
führung der damit in Verbindung stehenden Bauten erforderlichen Geldmittel
durch Anleihen zu beschaffen und nachdem der größte Theil dieser Geldmittel
bereits durch Privardarlehne beschafft worden, wollen Wir auf den Antrag
des Vorstandes jener Sozietät: zur Einziehung der von ihm ausgestellten, auf
eine bestimmte Person lautenden, Seitens beider Theile kündbaren Schuldscheine
und beziehungsweise zur Beschaffung anderweiter Darlehne, auf jeden Inha-
ber lautende, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen ausstellen zu-
dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuld-
ner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit des K. 2. des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von
(Kr. 5504—5500,) 350,000