Schema.
Provinz Sachsen, Regierungsbezirk Merseburg.
Obligation
der Sozietät zur Regultrung der Unstrut von Brettleben bis
e
ra
Littr. n
über
Eintausend
fünfhundert
zechundern Thaler Preußisch Kurant.
inhundert
funfzig
De- Sozietckt zur Regulirung der Unstrut von Brettleben bis Nebra verschul-
dver dem Inhaber dieser, Seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die
umme
Eintausend
fünfhund
von zweihundert Thalern,
Einhunderr
funfzig
deren Empfang der unterzeichnete Vorstand der Sozietät bescheinigt.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung ihrer Me-
liorationen von der genannten Sozietät in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi-
legiums vom ...... . . .. . . . . (Gesetz-Sammlung vom Jahre 186. S. )
h#esgeommmene Gesammirdarlehns von dreimal hundert und funfzig tausen
alern.
Die Räckzahlung der Schuld geschieht spätestens vom 1. Juli 1864. ab
allmalig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens einem halben Prozent
jabrlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, ge-
bildeten Tilgungsfonds.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt im Monat Dezember jeden Jah-
res, zuerst im Dezember 1863., und die Auszahlung des Kapitals und der
Zinsen in dem Zinstermine am 1. Juli des folgenden Jahres. Die Sozietaͤt
r*W* behaͤlt