Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
– Nr. 11. *—.. 
  
(Nr. 5509.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Februar 1862., betreffend die Ermäßigung der 
bippeschiffahrts-Abgaben. 
A. Ihren Bericht vom 18. d. M. genehmige Ich, daß vom 1. April 1862. 
ab die Lippeschiffahrts-Abgaben von allen Gegenständen, mit Ausschluß des 
Salzes und der Steinkohlen, für die Stromstrecke von Dorsten bis Wesel nach 
dem Satze von Einem Pfennig für den Zentner, für jede der übrigen vier in 
dem Tarife vom 21. September 1848. (Gesetz-Sammlung S. 269.) benann- 
ten Stromstrecken nach dem Satze von je einem halben Pfennig für den Zent- 
ner, sowohl bei der Thal= als bei der Bergfahrt erhoben werden. Zugleich 
werden Sie ermcächtigt, die Abgabe von Steinkohlen nach Bedürfniß zu er- 
mäßigen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 24. Februar 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1862 (Nr. 3500—5510,) 13 (DXr. 5510.) 
Ausgegeben zu Berlin den 3. April 1862.
	        
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