Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5524.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1862., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen 
von Ohra über Matzkau, Straschin, Gr. Kleschkau, Golmkau nach 
Garczau, von Praust über Schwintsch nach Fichtenkrug und von Praust 
bis zum Weichseldeich bei der Letzkauer Fahre. 
N%% Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau nachbenannter Straßen im Danziger und Stargardter Kreise des Re- 
ierungsbezirks Danzig, und zwar: 1) von Obra über Matzkau, Straschin, 
Fr. Meschean, Golmkau nach Garczau, 2) von Praust über Schwintsch nach 
Fchem, um Anschluß an die Chaufsee zu 1., und 3) von Praust über 
errengrebin bis zum Weichseldeich bei der Letzkauer Fähre genehmigt habe, ver- 
leihe Ich hierdurch den Kreisen Oanzig und Stargardt das Expropriationsrecht für 
die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Ent- 
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für 
die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zu- 
gleich will Ich den gedachten Kreisen gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung beetreffenden zusätzli 
Borschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staakts-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld- 
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee= 
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 13. Marz 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Mirister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5525.)
	        
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