Mittnacht. 541
eingesehen sein werden, die Verhandlungen als wirkliche Unterhandlungen in Versailles
werden weitergeführt werden. Deßhalb hat die würtembergische Regieung
durchaus nichts, was die baierische Regierung verletzen oder auch nur
überraschen konnte, gethan, wenn sie wie ich gestern sagte einen Anlaß ergriff,
in Versailles zu erklären, daß ihr die baldige Einleitung von wirklichen
Unterhandlungen erwünscht wäre. Es ist aber auch unrichtig, wenn der Herr
Algeerrdnete etwa glaubt, daß in Versailles die würtembergischen und die
baierischen Bevollmächtigten sich ganz fremd gegenübergestanden seien; es haben
insbesondere zwischen meinem Kollegen, dem baicrischen Instizminister und
mir in Versailles fortwährend gute Beziehungen stattgefunden, welche dazu
gedient haben, die nöthigen Aufklärungen gegenseitig zu geben und das
erforderliche Einrerständniß soweit möglich zu unterhalten. Im übrigen könnte
der Herr Abgcordnete sich selbst sagen, daß, wenn zwei Staaten in so verschiedener
Weise abgeschlossen haben, wie das in den Verträgen Würtembergs
und Baierns nach deren Inhalt zu Tage tritt, es für diese Staaten nicht
möglich war in allen Einzelheiten eine rollkommene Verständigung unter sich
zmwegezubringen. Was endlich die Rede des bairischen Ministers betrifft, so“
ist vielleicht anch dem Herrn Abgeordneten von Hall nicht entgangen, daß
neben der Erwähnung der Zwangolage, in welcher sich Baiern befunden haben
sell, eine rühmende Enwähnung der Thatsache herlänft, daß Baiern die erste
keutsche Regierung geweseu sei, welche die Initiative ergriffen und versucht
babe, die deutsche Einigung vom theoretischen Felde auf das praktische Gebiet
überzutragen. — Weil ich gerade das Wort habe, möchte ich mich kurz auch
bei einigen Bemerkungen des Herrn Abgeordneten von Aalen aufhalten.
Der Herr Abg. Mohl hat gestern gesagt: wenn man einen Kaiser hat, so
ist man sein Unterthan, also sind die deutschen Fürsten Unterthanen des
Kaisers. Nach meiner Auffassung werden die deutschen Fürsten nicht Unterltanen
des Kaisers, sondern sie sind vollberechtigte Mitglieder eines Bundes,
in welchem gewisse verfassungsmäßig bestimmt abgegrenzte Präsidialrechte in der
Hand des Königs von Preußen ruhen, welcher als Jnhaber dieser Rechte
den Namen Deutscher Kaiser führt. Das Vorbild einer solchen Einrichtung
bat man nicht in Japan zu suchen, man kann es finden in der Deutschen
Reichsverfassung von 1849, — wenn der Herr Abgeordnete von Hall es
erlaubt, daß man auf diese Reichsverfassung sich beruft. Der Herr Abgeordnete
von Aalen bat mit großem Nachdruck wiederholt, die süddentschen
Staaten seien nicht bloß materiell, sonderm auch formell mediatisirt. Auch
dier könnte man fragen, ob sie durch die Deutsche Reichoverfassung von 1849
ckhwa nicht mediatisirt worden wären. Ich lege indeß mehr Gewicht darauf,
daß es nach meiner Ansicht gar keinen Bundesstaat geben kann, mag er sonst
eingerichtet sein, wie er wolle, in welchem nicht die einzelnen Bundesglieder
Theile ihrer rollen Souveränität auf den Bundesstaat übertragen, um Ersatz
u erlangen in ihrer Stellung zur Gesammtheit, in ihrer Theilnahme an der
Gesammtheit. Bekanntlich war Würtemberg auch zur Zeit des Deutschen