Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Mittnacht.  541

eingesehen  sein  werden,  die  Verhandlungen  als  wirkliche  Unterhandlungen  in  Versailles
  werden  weitergeführt  werden.  Deßhalb  hat  die  würtembergische  Regieung
  durchaus  nichts,  was  die  baierische  Regierung  verletzen  oder  auch  nur
überraschen  konnte,  gethan,  wenn  sie  wie  ich  gestern  sagte  einen  Anlaß  ergriff,
  in  Versailles  zu  erklären,  daß  ihr  die  baldige  Einleitung  von  wirklichen
Unterhandlungen  erwünscht  wäre.  Es  ist  aber  auch  unrichtig,  wenn  der  Herr
Algeerrdnete  etwa  glaubt,  daß  in  Versailles  die  würtembergischen  und  die
baierischen  Bevollmächtigten  sich  ganz  fremd  gegenübergestanden  seien;  es  haben
insbesondere  zwischen  meinem  Kollegen,  dem  baicrischen  Instizminister  und
mir  in  Versailles  fortwährend  gute  Beziehungen  stattgefunden,  welche  dazu
gedient  haben,  die  nöthigen  Aufklärungen  gegenseitig  zu  geben  und  das
erforderliche  Einrerständniß  soweit  möglich  zu  unterhalten.  Im  übrigen  könnte
der  Herr  Abgcordnete  sich  selbst  sagen,  daß,  wenn  zwei  Staaten  in  so  verschiedener
  Weise  abgeschlossen  haben,  wie  das  in  den  Verträgen  Würtembergs
und  Baierns  nach  deren  Inhalt  zu  Tage  tritt,  es  für  diese  Staaten  nicht
möglich  war  in  allen  Einzelheiten  eine  rollkommene  Verständigung  unter  sich
zmwegezubringen.  Was  endlich  die  Rede  des  bairischen  Ministers  betrifft,  so“
ist  vielleicht  anch  dem  Herrn  Abgeordneten  von  Hall  nicht  entgangen,  daß
neben  der  Erwähnung  der  Zwangolage,  in  welcher  sich  Baiern  befunden  haben
sell,  eine  rühmende  Enwähnung  der  Thatsache  herlänft,  daß  Baiern  die  erste
keutsche  Regierung  geweseu  sei,  welche  die  Initiative  ergriffen  und  versucht
babe,  die  deutsche  Einigung  vom  theoretischen  Felde  auf  das  praktische  Gebiet
überzutragen.  —  Weil  ich  gerade  das  Wort  habe,  möchte  ich  mich  kurz  auch
bei  einigen  Bemerkungen  des  Herrn  Abgeordneten  von  Aalen  aufhalten.
Der  Herr  Abg.  Mohl  hat  gestern  gesagt:  wenn  man  einen  Kaiser  hat,  so
ist  man  sein  Unterthan,  also  sind  die  deutschen  Fürsten  Unterthanen  des
Kaisers.  Nach  meiner  Auffassung  werden  die  deutschen  Fürsten  nicht  Unterltanen
  des  Kaisers,  sondern  sie  sind  vollberechtigte  Mitglieder  eines  Bundes,
in  welchem  gewisse  verfassungsmäßig  bestimmt  abgegrenzte  Präsidialrechte  in  der
Hand  des  Königs  von  Preußen  ruhen,  welcher  als  Jnhaber  dieser  Rechte
den  Namen  Deutscher  Kaiser  führt.  Das  Vorbild  einer  solchen  Einrichtung
bat  man  nicht  in  Japan  zu  suchen,  man  kann  es  finden  in  der  Deutschen
Reichsverfassung  von  1849,  —  wenn  der  Herr  Abgeordnete  von  Hall  es
erlaubt,  daß  man  auf  diese  Reichsverfassung  sich  beruft.  Der  Herr  Abgeordnete
  von  Aalen  bat  mit  großem  Nachdruck  wiederholt,  die  süddentschen
Staaten  seien  nicht  bloß  materiell,  sonderm  auch  formell  mediatisirt.  Auch
dier  könnte  man  fragen,  ob  sie  durch  die  Deutsche  Reichoverfassung  von  1849
ckhwa  nicht  mediatisirt  worden  wären.  Ich  lege  indeß  mehr  Gewicht  darauf,
daß  es  nach  meiner  Ansicht  gar  keinen  Bundesstaat  geben  kann,  mag  er  sonst
eingerichtet  sein,  wie  er  wolle,  in  welchem  nicht  die  einzelnen  Bundesglieder
Theile  ihrer  rollen  Souveränität  auf  den  Bundesstaat  übertragen,  um  Ersatz
u  erlangen  in  ihrer  Stellung  zur  Gesammtheit,  in  ihrer  Theilnahme  an  der
Gesammtheit.  Bekanntlich  war  Würtemberg  auch  zur  Zeit  des  Deutschen