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(Nr. 5633.) Allerhöchster Erlaß vom 10. November 1862., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Shanfe- von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im Kreise
Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena.
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Gemeinde-Chaussee von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im
Kreise Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena,
Regierungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde
Allendorf das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Enmahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staals-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde
7 Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrifren, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Ehauslexollgeie Vergeben auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
« Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen
Kenntniß zu bringen. f«
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzmi ister und das Ministerium fuͤr Handel, Gewerbe
und oͤffentliche Arbeiten.
(Nr. 5634.)