Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 408 — 
(Nr. 5633.) Allerhöchster Erlaß vom 10. November 1862., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Shanfe- von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im Kreise 
Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im 
Kreise Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena, 
Regierungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde 
Allendorf das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Enmahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staals-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde 
7 Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrifren, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Ehauslexollgeie Vergeben auf die gedachte Straße 
zur Anwendung kommen. 
« Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. f« 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzmi ister und das Ministerium fuͤr Handel, Gewerbe 
und oͤffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5634.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.