Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5635.) Allerhöchster Erlaß vom 20. November 1862., betreffend die für Benutzung 
der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau von Stammholz= 
flößen zu entrichtenden Abgabe. 
Llat den Bericht vom 17. d. M. bestimme Ich, daß die für Benutzung der 
Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau nach dem Tarife vom 
15. Dezember 1843. (Gesetz-Sammlung für 1844. S. 57.) von Stammholzflößen 
nach dem Satze von 9 Pfennigen für jedes Stück zu erhebende Abgabe fortan, wenn 
die Stückzahl 40 oder mehr beträgt, ohne Rücksicht auf die überschießende Stück- 
zahl nur mit Einem Thaler für jedes Stammholzsloß entrichtet werden soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu verbffentlichen. 
Berlin, den 20. November 1862. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister der Finanzen und das Ministerium für Handel, 
Gewerbe und offentliche Arbeiten.
	        
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