13. Militärische Nachrichten.
Kopie eines Geheimtelegramms des Militäragenten
in Rumänien vom 8Februar 1916 an die Abteilung des
General-QWuartiermeisters beim Geuneralstab.
Am 4. Fehruar flogen drei rumänische Flugzeuge über Lom-Palanka und
Nikopol. Bulgarische Truppen eröffneten erfolglos Feuer auf sie. Ein Äroplan
ging an der bulgarischen Küste nieder, aber man erlaubte ihm, wieder
aufzusteigen. In Bukarest wurde von seiten der bulgarischen Gesandschaft
Protest erhoben, Der Zwischenfall ist erledigt.
Beglaubigt: Stabsrittmeister (Unterschr.).
(Iswestija vom 19. Januar 1918.)
Geheimtelegramm des Direktors der diplomatischen
Kanzlei beidem Oberkommandierenden. 7. August 1916.
Nr. 976.
nm
In Erwiderung des 'Telegramms Poklewskis Nr. 577 bittet der Chef des
Stabes, (der rumänischen Regierung in folgendem Sinne zu telegraphieren: Die
Rumänen haben eine Armee von 800 000 Marın. Von dieser Armee ist nur die
17. Division durch das Unglück betroffen, d.h. nur der 20. Teil der Arınee.
Die übrige Armee ist von niemandem ernstlich bedroht. Die 17. Division ist
nach Angabe der Rumänen selbst von 30 000 Bulgaren angegriffen worden,
Was für Gründe liegen vor, den Krieg mit der au uns gerichteten Bitie zu be-«innen,
möglichst mehr und möglichst schneller russische Truppen zu schicken?
Es ist wünschenswert, daß unsere Vertreter in Bukarest sich den Gesichtspurıkt
zu eigen wachen, daß Rumänien seine eigenen reichen Mittel für den
Kampf zu benutzen und gegenüber den im Kriege uuvernmeidlichen einzelnen
Mißerfolgen mit erforderlicher Ruhe zu verhalten hat, sowie. daß es diese Mißerfolge
dureh Änderung und Geschmeiligkeit des Planes verbessert. Wir
können nicht bei jedem derartigen Mißeıfolg die Durchführung unserer eigenen,
ohnehin mit den rumänischen Interessen eng verbundenen Aufraben preisgeben
und unsere Truppen auf die Balkanhalbinsel werfen. Ein solcher Entschluß
könnte nur gefaßt werden, wenn (lie Rumänen tatsächlich in eine schwierire
Lage geraten sein sollten. Ein solcher Fall ist aber nicht eingetreten.
gez. Basili.
(Prawda vom 31. Januar 1918.)