Metadata : Die Lügen unserer Sozialdemokratie.

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den  auf  seinem  Gebiete  bestehenden  Hauptheerd  der  Umsturzpartei
gründlich  zerstört  durch  156  Verbote  (gegen  61  Vereine,  23  Zeitungen,
70  Druckschriften,  2  Kassen).  Am  ersten  Jahrestage  der  Inkrafttretung
  des  Gesetzes,  am  21.  Oktober  1879,  hatte  sich  die  im
Deutschen  Reiche  erlassene  Zahl  der  Verbote  auf  244  Vereine,
307  Druckschriften,  184  Zeitungen  und  Zeitschriften  erstreckt.

Rechnet  man  dazu,  daß  40  der  größten  Vereine  der  Partei,
um  ihre  Kassen  und  ihr  Inventar  zu  beseitigen,  sich  bereits  vor
Erlaß  des  Gesetzes  freiwillig  aufgelöst  hatten,  so  vermag  sich  Jeder
unschwer  ein  Bild  der  verheerenden  Wirkung  zu  machen,  welche
schon  die  einjährige  Gültigkeit  des  Sozialistengesetzes  über  die
Vereine,  die  Hetzschriften,  die  Kassen,  die  Vereinigung  und  Agitation
der  Partei  heraufbeschworen  hatte.  Eine  umfassende  amtliche  Zusammenstellung
  der  bis  zum  März  1888  erlassenen  Verbote“)  ergibt
die  Zahl  von  über  1800  Verboten,  durch  welche  etwa  1500  Zeitungen
und  Druckschriften  und  etwa  300  Vereine  betroffen  wurden.  Die
Zahl  der  Ausweisungen  einzelner  Personen  auf  Grund  des  Anfangs
nur  für  Berlin  und  Umgegend,  später  bekanntlich  auch  für  Hamburg
und  Umgegend  sowie  für  Leipzig  und  Umgegend  verkündeten  kleinen
Belagerungszustandes  (sowie  auf  Grund  der  übrigen  gesetzlichen
Bestimmungen),  enthalten  die  zahlreichen  amtlichen  Denkschriften
der  Regierungen  an  den  Reichstag  von  1879  bis  1889,  von  welchen
später  die  Rede  sein  wird.

Am  härtesten  aber  lastete  dieses  Gesetz  auf  den  gewerbs--  und
berufsmäßigen  Hetzern  und  Unruhestiftern,  welche  bis  zum  21.  Oktober
1878  das  Geschäft  der  Volksaufwiegelung  auf  Kosten  der  armen
verführten  Arbeiter  betrieben  hatten;  und  darin,  daß  diese  Herren
recht  kräftig  getroffen  und  recht  gründlich  an  ihrem  sauberen  Handoder
  Maulwerk  gehindert  wurden,  zeigte  sich  die  tiefste  und  segensreichste
  Wirkung  des  Gesetzes.  Die  bereits  erwähnte  Denkschrift
der  Reichsregierung  vom  Juni  1879  sagt  hierüber  treffend:

„Was  das  genannte  Gesetz  sollte,  ist  oft  genug  mit  unmißverständlicher
Deutlichkeit  ausgesprochen  worden:  es  sollte  durch  dasselbe  der  Propaganda
ein  Ende  gemacht  werden,  wie  solche  in  einer  den  Staatsgedanken  geradezu
verhöhnenden  Weise  eine  Reihe  von  Jahren  hindurch  betrieben  worden  war,
und  wie  sie  das  Ergebniß  haben  sollte  und  mußte,  immer  weitere  Kreise
nicht  allein  mit  sozialdemokratischen  Ideen  zu  erfüllen,  sondern  zugleich  in
ihnen  jede  Achtung  vor  Gesetz,  Obrigkeit  und  staatlicher  Rechtsordnung
mit  Stumpf  und  Stiel  auszurotten.  Dieses  Resultat  ist  erreicht  worden:
die  sozialdemokratische  Propaganda  ist  heute  beschränkt  auf  diejenige  von
Mensch,  zu  Mensch,  welche  sich  schlechterdings  nicht  hindern,  noch  verbieten

  läßt.“

*)  von  Otto  Atzrodt,  königlichem  Polizeisekretär  in  Berlin,  im  amtlichen
Auftrag  bearbeitet  (Carl  Heymann  1886,  Nachtrag  1888).