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den auf seinem Gebiete bestehenden Hauptheerd der Umsturzpartei
gründlich zerstört durch 156 Verbote (gegen 61 Vereine, 23 Zeitungen,
70 Druckschriften, 2 Kassen). Am ersten Jahrestage der Inkrafttretung
des Gesetzes, am 21. Oktober 1879, hatte sich die im
Deutschen Reiche erlassene Zahl der Verbote auf 244 Vereine,
307 Druckschriften, 184 Zeitungen und Zeitschriften erstreckt.
Rechnet man dazu, daß 40 der größten Vereine der Partei,
um ihre Kassen und ihr Inventar zu beseitigen, sich bereits vor
Erlaß des Gesetzes freiwillig aufgelöst hatten, so vermag sich Jeder
unschwer ein Bild der verheerenden Wirkung zu machen, welche
schon die einjährige Gültigkeit des Sozialistengesetzes über die
Vereine, die Hetzschriften, die Kassen, die Vereinigung und Agitation
der Partei heraufbeschworen hatte. Eine umfassende amtliche Zusammenstellung
der bis zum März 1888 erlassenen Verbote“) ergibt
die Zahl von über 1800 Verboten, durch welche etwa 1500 Zeitungen
und Druckschriften und etwa 300 Vereine betroffen wurden. Die
Zahl der Ausweisungen einzelner Personen auf Grund des Anfangs
nur für Berlin und Umgegend, später bekanntlich auch für Hamburg
und Umgegend sowie für Leipzig und Umgegend verkündeten kleinen
Belagerungszustandes (sowie auf Grund der übrigen gesetzlichen
Bestimmungen), enthalten die zahlreichen amtlichen Denkschriften
der Regierungen an den Reichstag von 1879 bis 1889, von welchen
später die Rede sein wird.
Am härtesten aber lastete dieses Gesetz auf den gewerbs-- und
berufsmäßigen Hetzern und Unruhestiftern, welche bis zum 21. Oktober
1878 das Geschäft der Volksaufwiegelung auf Kosten der armen
verführten Arbeiter betrieben hatten; und darin, daß diese Herren
recht kräftig getroffen und recht gründlich an ihrem sauberen Handoder
Maulwerk gehindert wurden, zeigte sich die tiefste und segensreichste
Wirkung des Gesetzes. Die bereits erwähnte Denkschrift
der Reichsregierung vom Juni 1879 sagt hierüber treffend:
„Was das genannte Gesetz sollte, ist oft genug mit unmißverständlicher
Deutlichkeit ausgesprochen worden: es sollte durch dasselbe der Propaganda
ein Ende gemacht werden, wie solche in einer den Staatsgedanken geradezu
verhöhnenden Weise eine Reihe von Jahren hindurch betrieben worden war,
und wie sie das Ergebniß haben sollte und mußte, immer weitere Kreise
nicht allein mit sozialdemokratischen Ideen zu erfüllen, sondern zugleich in
ihnen jede Achtung vor Gesetz, Obrigkeit und staatlicher Rechtsordnung
mit Stumpf und Stiel auszurotten. Dieses Resultat ist erreicht worden:
die sozialdemokratische Propaganda ist heute beschränkt auf diejenige von
Mensch, zu Mensch, welche sich schlechterdings nicht hindern, noch verbieten
läßt.“
*) von Otto Atzrodt, königlichem Polizeisekretär in Berlin, im amtlichen
Auftrag bearbeitet (Carl Heymann 1886, Nachtrag 1888).