Full text : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

11

Landwirtschaftskammer  —
kür  die  Provinz  Pommern.

Anstalt  für  Pflanzenbau
zu  Stettin

I
Werderstrasse  30  —  Fernruf  5926.  .
I
—.——

Wirtschaftsberatung,  schriftlich  oder  an  Ort  und
Stelle,  über  Fructfolge,  Bodenbearbeitung,  Düngung,
Sortenwahl,  Bekämpfung  von  Unkräutern  und  Pflanzenkrankeiten,
  Untersuch  ung  von  Akerböden  auf  ihr  Düngerbedürfnis

  durch  die  Pflanze  selbst  (Vegetationsversuch).

Aufstellung  von  Düngungsplänen,  Beratung  in  der  Anlage
von  Versuchsfeldern,  eigene  umfangreiche  Versuchstelder

in  allen  Teilen  Pommerns.

Anerkennung  von  Saaten

zwecks  Frachtermässigung.
Untersuchung  von
schäden  u.  a

Hausschwammschäden,

Samenkontrollstation  zu  Stettin.

Rauch-(ca.

  3000  Einsendungen  jährlich.)

Herkunft,  Reineit,

Untersuchung  aller
Sämereien  für  Landwirte  und  den  Handel  auf  Echteit,
Keimfähigkeit  und  Gesundheit,
Unters  ucung  des  Saatgetreides  auf  Gesundheit.

*5
*  22

*

Stadt-—

  .  —  —  —.  ...

und  Land--Hnzeiger.

Die  Einrückungsgebühren  betragen  für  die  3gesp.  Petitzeile  oder  deren  Raum  für  Einheimische  10  Pf.,

für  außerhalb  des  Rreises  Wohnende  15  Pf.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  25  der  deulschen  Wehrordnung  vom  22.  November
1886  werden  alle  Militärpflichtigen,  das  sind  alle  1894,  1893,  1892  und
beziehungweise  in  früheren  Jahren  geborenen  männlichen  Personen,  welche
noch  nicht  beim  Militär  gedient  oder  durch  die  Ersatzbehörden  keine  endgültige
  Enischeidung  erhalten  haben,  hiermit  ausgefordert0  sich  in  der  Zeit  vom

2.  Jannar  bis  spätestens  15.  Jannar  1914
in  den  Vormittagsstunden  behufs  Eintragung  ihrer  NWenen  in  die  Stammrolle
  im  Magistratsbüro  unter  Vorlegung  ihres  Geburts=  beziehungsweise
Losungsscheines  zu  melden.

Sind  Militärpflichtige,  welche  hier  heimatsberechtigt  sind  und  ihren
Aufenthalt  haben,  zeitig  abwesend,  so  sind  ihre  Eltern,  Vormünder,  Lehroder
  Brotherrn  verpflichtet,  dieselben  zur  Stammrolle  anzumelden.

Wer  die  vorgeschriebenen  Meldungen  oder  die  Berichtigung  derselben
unterläßt,  verwirkt  eine  Geldstrafe  bis  zu  30  Mark  oder  Haft  bis  zu  3  Tagen.

Schlawe,  den  24.  Dezember  1913.

Der  Magistrat.
Berlit.

Preßstroh  aller  Sorten  benso  Häcksel

zur  prompien  und  späteren  Lieferung  offerieren  preiswert,  waggonweise  franko
allen  Staatsbahnstationen.

Telephon  46  und  48.  Franz  Max  Leidhold  G.  m.  b.  H.
Stralsund.

Tierorzt  Vargums

arst.  geschütztes
Viehreinigungspulver

wirksamstes  Ungeziefermittel  bei
allen  Haustieren,  wurde  auf  der
großen  Landwirtschaftlichen  Proving.=Jubiläums-
  Ausstellung  in  Königsberg
von  der  Landwirtschaftskammer  mit  einem

Diplom  ausgezeichnet!

Keine  Waschungen!

Keine  Erkältungen  mehr!
Bestens  empfohlen  von  vielen  tausenden
  angesehenen  Laundwirten!
1  Dose  f.  10  St.,  ½  Dofse  f.  5  St.  Vieh.

Niederlage  in  Schlawe  bei  Herrn
Carl  Lehrke  Inh.  Erieh  Kröning,
Drogenhandlung.

Kirchliche  Nachrichten.

Sonntag  nach  Nenjahr.
(4.  Januar  1914.)

Vormittag.

10  Uhr  Predigt:
Superintendent  Lohoff.

½/12  Uhr  Beichte:
Superintendent  Lohoff.
Nachmittag.

5  Uhr  Predigt:

Kandidat  d.  Theologie  Martin.