Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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31.  Wegen  des  Fürstenthums  Wenden.
Im  goldenen  Felde  ein  rechtsgekehrter,  abgerissener  schwarzer  Buffelskopf,
  mit  roh  ausgeschlagener  Zunge,  silbernen  Hörnern  und  rother  Krone.
32.  Wegen  des  Fürstenthums  Schwerin.
Quergetheilt:
im  oberen  blauen  Theile  ein  schreitender  goldener,  rothgezungter  Greif;
der  untere  Theil  grün,  von  Silber  eingefaßt.
33.  Wegen  des  Fürstenthums  Ratzeburg.

Im  rothen  Felde  ein  schwebendes,  breitendigendes  silbernes,  goldgekröntes
Kreuz.
34.  Wegen  des  Fürstenthums  Mörs.

Im  goldenen  Felde  ein  schwarzer  Querbalken.
35.  Wegen  des  Furstenthums  Eichsfeld.
Im  silbernen  Felde  ein  rother,  goldbewehrrer,  rothgezungter  Adler,  auf
dessen  Brust  ein  silbernes,  sechsspeichiges  Rad  liegt.
36.  Wegen  des  Fürsienthums  Erfurt.
Im  rothen  Felde  ein  silbernes  Rad  mit  sechs  Speichen.
37.  Wegen  des  Fürstenthums  Siegen.
Im  blauen,  mit  rautenförmigen  goldenen  Schindeln  besireuten  Felde  ein
goldener,  rothgezungter,  gekrônter  Löwe.
38.  Wegen  der  gefürsteten  Grafschaft  Henneberg.
Im  goldenen  Felde  auf  grünem  Hügel  eine  schwarze  Henne  mit  rothem
Kamme  und  Lappen  und  mit  goldenen  Klauen.
39.  Wegen  der  Grafschaft  Ruppin.
Im  rothen  Felde  ein  silberner,  goldbewehrter,  rorhgezungter  Adler.
40.  Wegen  der  Grafschaft  Mark.
Im  goldenen  Felde  ein  von  Roth  und  Silber  in  drei  Reihen  geschachter

Querbalken.
41.  Wegen  der  Grafschaft  Ravensberg.
Im  silbernen  Felde  drei  rothe  Sparren.
42.  Wegen  der  Grafschaft  Hohenstein.
Ein  von  Roth  und  Silber  dreimal  in  vier  Reihen  geschachtes  Feld.
43.  Wegen  der  Grafschaften  Tecklenburg  und  Lingen.
In  die  Länge  getheilt:
im  ersten  silbernen  Felde  drei  zu  zwei  und  eins  gestellte  rothe  Herzen
(Tecklenburg);
im  zweiten  blauen  Felde  ein  goldener  gesenkter  Anker  (Lingen).,
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