Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

216  Das  Disciplinar-Strafrecht  und  das  Princip  der  Individualisierung.

Strafrecht  schon  lange  anerkannt  ist,  soll, und  dies  zu  betonen  ist  der
Zweck  dieser  Zeilen,  auch  in  Bezug  auf  die  Handhabung  des  Disciplinar-Strafrechts
  zur  Anwendung  kommen.  Auch  eine  Disciplinarstrafe  ist  nur
dann  gerecht,  wenn  sie  dem  Verschulden  entspricht,  das  heißt,  wenn
alle  Momente,  welche  die  Strafbarkeit  einer  That  zu  erhöhen  oder  zu
vermindern  geeignet  sind,  bei  Verhängung  der  Strafe  genau  in  Erwägung
  gezogen  werden.

Die  Behandlung  des  Mannes  muss  überhaupt  seinem  Charakter,
seiner  Individualität  entsprechend  sein.  Nur  durch  eine  individualisierende
Behandlung  ist  es  möglich,  dass  so  viele  Tausende,  aus  welchen  das
Heer  besteht,  zu  einer  Einheit  verbunden  werden.  Als  Grundsatz  für
die  Ausbildung  des  Heeres  soll,  nach  unserer  Ansicht,  weder  Drill  noch
Erziehung,  noch  Drill  und  Erziehung,  sondern  Individnalisierung  gelten.

Schon  die  Stoischen  Philosophen  sagten:  Nicht  zwei  Haare,  zwei
Körner,  zwei  Blätter,  geschweige  denn  zwei  Lebewesen  können  einander
völlig  gleichen.  (Cicero  acad.  quaest.  II.  dicis  nihil  esse  idem,  quod  sit.
alind,  stoicum  est  quidem  nec  admodum  credibile,  nullum  esse  pilum
omnibus  rebus  talenı,  qualis  sit  pilus  alias,  nullum  granum  etc.)

Der  Vorgesetzte  muss  bestrebt  sein,  den  Charakter  jedes  Untergebenen
  kennen  zu  lernen.  Dem  Charakter  entsprechend  hat  die  Behandlung
  überhaupt  und  insbesonders  die  Bestrafung  im  Falle  von
Übertretungen  gegen  die  militärische  Disciplin  zu  erfolgen.

Eine  absolut  gleiche  Behandlung  ohne  Rücksichtnahme  auf  die
Bildung,  die  Erziehung,  die  frühere  Aufführung  und  Ehrenhaftigkeit,
kurz  eine  gleiche  Behandlung  des  Ungleichen  ist,  wie  schon  Aristoteles
bemerkt,  die  größte  Ungerechtigkeit.  Eine  alles  nivellierende  Gleichheit
erzeugt,  da  sie  auf  die  in  der  Natur  der  Dinge  begründete  Individualität
und  Verschiedenheit  aller  Lebewesen  keine  Rücksicht  nimmt,  eine  Ungleichheit.
  (Wahlberg,  „Das  Princip  der  Individualisierung“,  S.  5.)

Liegt  eine  Disciplinar-Übertretung  (ein  im  Disciplinarwege  zu  bestrafendes
  Vergehen)  vor,  so  wird  die  objective  und  subjective  Seite
der  That  wohl  zu  erwägen  sein.

Was  die  subjective  Scala  des  anzulegenden  Maßstabes  betrifft,  so
steigt  die  Strafbarkeit  mit  der  Bedeutung  und  dem  Umfange  des  verletzten
  Rechts,  bei  Übertretungen  (Vergehen)  gegen  die  militärische
Disciplin  mit  der  Schädigung  der  Manneszucht,  welche  durch  die  That
herbeigeführt  wurde  oder  infolge  derselben  zu  gewärtigen  ist.  Namentlich
  wird  darauf  Rücksicht  zu  nehmen  sein,  ob  durch  die  That  anderen
Soldaten  ein  schlechtes  Beispiel  gegeben  wurde,  und  daher  Übertretungen
gegen  die  Disciplin  auch  von  anderen  Soldaten  zu  besorgen  sind.  Schon
aus  diesem  Grunde  werden  Chargen,  welche  mit  anderen  Soldaten  gemeinsam
  eime  strafbare  Handlung  gegen  die  Disciplin  begehen,  strenger