Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundfünfzigster Jahrgang. 1890. (51)

1890.

Diphtherie  (in  schweren  Fällen,  in  den  leichteren  nach  Bestimmung  des
Arztes)
Blattern,
Flecktyphus,
Rückfallfieber,
Unterleibstyphus  (gastrischem),  Schleim,  oder  Newenfieber,
Ruhr  (epidemische),
.  Kindbettfieber,
10.  Rotz=  und  Wurmkrankheit;
b)  dringend  zu  empfehlen  und  erforderlichenfalls  polizeilich  anzuordnen  bei
11.  Milzbrand,
12.  Masern  und  Röthein,
13.  Keuchhusten,
14.  Lungen=  und  Darmschwindsucht,
15.  Lungenentzündung  (croupöser),
16.  contagiöser  Augenentzündung,
17.  Wuthkrankheit  bei  Menschen.

B.  Desinfektionsmittel.

1.  Kaliseisenlauge,  herzustellen  durch  Auflösen  von  200  Gramm  Kali=  (grüner
oder  schwarzer  Schmier.)  Seife  in  20  Liter  gekochten  lauwarmen  MWassers.
2.  Karbol-Lösung  (fünfprocentige),  herzustellen  durch  kräftiges  Umschütteln  von
1  Theil  reiner  Karbolsäure  (Acidum  carbolicum  depuratum)  in  20

Theilen  lauwarmen  Wassers.

3.  Sublimat-Lösung,  kommt  nur  bei  den  besonders  bedrohlichen  Ansteckungskrankheiten
  in  Gebrauch  und  wird  in  der  Weise  bereitet,  daß  von  einer
durch  den  Arzt  zu  verschreibenden,  sorgfältig  als  „Gift“  aufzubewahrenden
„stärkeren"  Lösung  (1  Theil  Sublimat  auf  1000  Theile  Wasser)  1  Theil
mit  5  Theilen  kalten  Wassers  zur  „schwächeren“  Lösung  verdünnt  wird.
Dieser.  Lösung  ist  eine  kleine  Quantität  Weinsteinsäure  oder  Kochsalz  zuzusetzen.

4.  Wasserdampf  (strömender,  überhitzter),  herzustellen  nur  in  Apparaten,  in
denen  ein  fortwährendes  Durchströmen  von  heißen  Wasserdämpfen  durch  den
Deceinfektionsraum  erfolgt,  und  bei  denen  die  Temperatur  der  Wasserdämpfe
in  diesem  Naume  überall  mindestens  100  Grad  Celsius  beträgt.  Diese  Bedingung
  wird  erfüllt,  wenn  ein  in  die  Oeffnung,  durch  welche  der  Dampf

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