Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Die zweite Klasse besteht in einem Kreuze in Silber mit dem Emaille- 
Medaillon des bisherigen Luisen-Ordens. 6 
Die Kreuze beider Klassen werden an einer Schleife des Bandes Unseres 
Haus-Ordens von Hohenzollern getragen und führen im Reversschilde die Jahres- 
zahl der gegenwärtigen Urkunde, im Falle der Verleihung für verdienstvolle 
Handlungen in Kriegszeiten aber die Jahreszahl des Krieges, in welchem der 
Orden erworben worden ist. 
Der F. 8. der Urkunde vom 3. August 1814. findet auch auf die zweite 
Abtheilung des Luisen-Ordens Anwendung. 
Das Ordenskapitel für die zweite Abtheilung soll aus Ordensdamen 
dieser Abtheilung bestehen. 
Gegeben Berlin, den 30. Oktober 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Mäühler. 
Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr. 6202.)
	        
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