Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6202.) Bekanntmachung der Ministerial-Erkldrung vom 25. September 1865., betreffend 
den zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Sachsischen 
Regierung am 1. September 1864. vollzogenen Rezeß über die Auf- 
bringung der Parochiallasten in den Oberlausitzer gemischten Grenzparochicen 
Nieda und Königswartha. Vom 8. Oktober 1865. 
D. Königlich Preußische und die Königlich Sächsische Regierung sind über- 
eingekommen, die Aufbringung der Parochiallasten in den Oberlausistzer gemischten 
Grenzparochieen Nieda und Königswartha durch einen am 1. September 1804. 
vollzogenen Rezeß zu ordnen, welcher folgendermaaßen anfängt: 
„Zur Beseitigung der in den Oberlausitzer gemischten Grenzparochieen 
Nieda und A#nhhewarcha binsichtlich der Aufbringung der Parochial- 
lasten entstandenen Differenzen und zur Regulirung dieser Verhältnisse 
ist durch die von den beiderseitigen Lohen taatsregierungen dazu be- 
auftragten Kommissarien u. s. w.“ 
und mit den Worten schließt: 
„Beiderseitige Kommissarien haben vorstehenden 
Rezeß 
in zwei gleichlautenden Ausfertigungen eigenhändig unterzeichnet und 
besiegelt. 
Gerlitz und Dresden, am 1. September 1864. 
Dr. Ludwig Robert Feller, 
Königlich Sächsischer Kommissar. 
Otto Theodor von Seydewitz, 
Landesdltester des Preußischen Markgrafthums Oberlausitz, Königlicher 
Landrath und Königlich Preußischer Kommissarius.“ 
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial = Erkldrung ausgefertigt 
worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich Sachsischen 
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden. 
Berlin, den 25. September 1865. 
Der Koöniglich Preußische Präsident des Staatsministeriums 
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Gr. v. Bismarck. 
(Nr. 6202) 133 Vor-
	        
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