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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
(Nr. 6216.) Allerhoͤchster Erlaß vom 14. Oktober 1865., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an die Gemeinden Gahlen, Gartrop, Bühl, Hünre,
Bruckhausen und Bucholtwelmen im Kreise Duisburg zum chausseemaßigen
Ausbau der Wegestrecken 1) von Dorsten über Gahlen und Hünxe nach
Dinslaken, 2) von Gahlen nach Kirchhellen und 3) von Hünxe bis zur
Cöln-Arnheimer Staatsstraße auf Wesel.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ge-
meinden der Bürgermeisierei Gahlen, Kreis Duisburg, Regierungsbegirk Düssel-
dorf, beabsichrigten chausseemäßigen Ausbau der Wegestrecken 1) von Dorsten
über Gahlen und Hünre nach Dinslaken, 2) von Gahlen nach Kirchhellen und
3) von Hünxe bis zur Cöln-Arnheimer Staatsstrate auf Wesel, genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch den Gemeinden Gahlen, Gartrop, Bühl, Hünxe, Bruck-
hausen und Bucholtwelmen das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen
erforderlichen Grundsiücke, ungleichen das Recht zur Emnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staaks-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich den
genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straßen dac Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
slimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Besiummungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachten Straßen zur Anwendung kommen. 6
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntnig zu bringen.
Baden-Baden, den 14. Oktober 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1865. (Nr. 6216—6217.) 147 (Nr. 6217.)
Ausgegeben zu Berlin den 5. Dezember 1865.