Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

(Nr. 6221.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Kreises Oels im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 30. Oktober 
1865. « « 
Wir Wilhelm,vonGottesGnadenKönigvonPreußenxc 
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Oels auf den Kreistagen 
vom 17. August 1864. und 26. August 1865. beschlossen worden, sich bei dem 
von der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft beabsichtigten Unternehmen 
der sogenannten Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn durch Zeichnung eines Akrien- 
Kapitals zu betheiligen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten RKreisstände: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens 
der Gläubiger unkündbare Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern 
ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. 
zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 80,000 Thalern, in Buch- 
staben: achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
25,000 Thaler zu 500 Thalern, 
6000 200 
"Q 
30,000 100 
10,000 r * 50 -ê 
3,000 - 25 * 
— d0,000 Thaler, 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Huͤlfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung jährlich vom Jahre 1866. ab mit wenigstens jährlich 
Einem Prozent des Kapitals und dem Betrage der durch die fortschreitende 
Amortisation ersparten Zinsen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium 
Unsere landesherrliche Genehmigung mitl der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß 
ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne 
die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen 
befugt ist. 
6 Das vorstehende Prioilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kbniglichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 30. Oktober 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Pro-
	        
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