— 1151 —
(Nr. 6224.) Allerhöchster Erlaß vom 30. Oktober 1865., betreffend die Verleihung des
Rechts zur Erhebung eines Chaufseegeldes an den Grafen zu Stolberg-
Wernigerode auf der von ihm in der Grafschaft Wernigerode, im Re-
gierungsbezirk Magdeburg, ausgebauten Chaussee von Ilsenburg über
Veckenstedt nach Schmatzfeld.
A. Ihren Bericht vom 15. d. M. will Ich dem Grafen zu Stolberg-
Wernigerode in Bezug auf die von ihm in der Grafschaft Wernigerode, im
Regierungsbezirk Magdeburg, ausgebaure Chaussee von Ilsenburg über Vecken-
stedt nach Schmatzfeld, gegen die Uebernahme der chausseemaßigen Unterhaltung
derselben, das Recht zur Erhebung eines einmeiligen Chausseegeldes nach dem
für die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Tarife, einschließlich der in dem-
selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 30. Oktober 1865.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6225.) Allerhöchster Erlaß vom 27. November 4865., betreffend die Abänderung der
S 15. 43.b. und 73. des Reglements für die Feuersozietct der Ost-
preußischen Landschaft vom 30. Dezember 1837.
A-. den Bericht vom 20. November d. J. will Ich in Folge der Beschlüsse
des 25. Generallandtages der Ostpreußischen Landschaft folgende Aenderungen
des Reglements für die Feuersozietät der Ostpreutzischen Landschaft vom 30. De-
zember 1837. (Gesetz-Samml. für 1838. S. 97. ff.) genehmigen.
Zu F. 15.
Jeder dem Verbande der General-Feuersozletät der Ostpreußischen Land-
schaft neu Hinzutretende ist fortan nur verpflichter, die Feuersozietcts -Beiträge
(Xr. 624—6#) 1497 mit