V. Krieg, Gewerbe und Handel 110
stattfinden, da hier nur eine geringe Anzahl von Existenzen von der Aufrechterhaltung
des Betriebes wirtschaftlich abbängt. Die Folgen der Einziehung
eines einzelnen sind infolgedessen für die Gesamtwirtschaft bei weitem
weniger nachteilig. Es ist hier auch leichter möglich, z. B. für den Meister
Ersatz zu schaffen, und wenn es auch nur so geschieht, daß ein sachkundiger
Freund vertretungsweise die Überwachung des durch den Krieg immerhbin
eingeschränkten Geschäftes übernimmt. Nberall finden sich ältere Fachgenossen,
die eine solche Tätigkeit bereitwillig übernehmen, sofern nicht die
Innung, wie in vielen KFällen gescheben ist, für den Fortbetrieb des Geschäftes
sorgt.
All dies trifft auch vielfach für den kleinen und mittleren selbständigen
Kaufmann zu. Auch die Einziehung der Handlungsgehilfen, Verkäufer
usw. hat in vielen Fällen für die Hrivatwirtschaft keine weiteren unliebsamen
Folgen gehabt, da aus dem Heer der freigesetzten Arbeitskräfte geeigneter
Ersatz zu finden war, soweit dieser bei dem zunächst sehr eingeschränkten
Geschäftsverkehr überhaupt erforderlich war. Besonders empfindlich
hingegen war vielfach die Schädigung, die die Einziebung von Hersonen
aus den freien Berufen, z. B. von Arzten, Anwälten, sowie auch von Staatsund
Gemeindebeamten entstand. Hier konnte nur in beschränktem Umfange
für unmittelbaren Ersatz gesorgt werden, und es blieb in vielen Fällen nichts
anderes übrig, als daß die dabeimgebliebenen Berufsgenossen die Arbeit
der Eingezogenen übernabmen und für eine geregelte Dertretung sorgten.
Hierbei mußten sich selbstverständlich die wirtschaftlichen Interessen des einzelnen
gelegentlich Einschränkungen gefallen lassen. In den freien Berufen
ließ sich ferner mit einigem Erfolge durch Dermittlungsstellen Abbilfe schaffen,
so daß es wenigstens einigermaßen gelang, den oft gerade jetzt in erhöhtem
Maße Rat und Hilfe hbeischenden Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu
werden.
Weniger, als es anfangs schien, ist die Landwirtschaft durch die Einziehung
der jugendkräftigen Arbeiter betroffen worden, da die Ernte zum
Teil bereits eingebracht war, als der Ruf zu den Fahnen erging. Außerdem
war es hier möglich, durch Guzug von Hilfskräften aus ländlichen Kreisen,
insbesondere von Frauen, Mädchen und Schulpflichtigen, weniastens vorübergehend
ausreichenden Ersatz zu schaffen. In den kleinbäuerlichen Betrieben
unterstützten sich die Stellenbesitzer gegenseitig.
Bekanntlich spielen die Wanderarbeiter in der deutschen Landwirtschaft,
und zwar vornehmlich in den Großbetrieben, eine bedeutende Rolle.
Hier hat man es u. a. mit vielen tausend Russen zu tun, welche nach den
bisherigen gesetzlichen BZestimmungen regelmäßig für die Wintermonate
Deutschland zu verlassen hatten. Diese Fremden bildeten natürlich nach
Kriegsausbruch eine nicht unerbebliche Gefahr. Sie wurden deshalb sogleich
als Gefangene unter militärische Bedeckung gestellt und bei der Derrichtung
ihrer Arbeiten von der Außenwelt so gut wie abgeschnitten. Weiter ordnete
man an, daß die Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren den Winter über
am Ort ihrer bishberigen Arbeitsstelle zu verbleiben haben. Anderseits
verpflichtete ein besonderes Gesetz die Arbeitgeber, sie unter Anrechnung