Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

V.  Krieg,  Gewerbe  und  Handel  110

stattfinden,  da  hier  nur  eine  geringe  Anzahl  von  Existenzen  von  der  Aufrechterhaltung
  des  Betriebes  wirtschaftlich  abbängt.  Die  Folgen  der  Einziehung
eines  einzelnen  sind  infolgedessen  für  die  Gesamtwirtschaft  bei  weitem
weniger  nachteilig.  Es  ist  hier  auch  leichter  möglich,  z.  B.  für  den  Meister
Ersatz  zu  schaffen,  und  wenn  es  auch  nur  so  geschieht,  daß  ein  sachkundiger
Freund  vertretungsweise  die  Überwachung  des  durch  den  Krieg  immerhbin
eingeschränkten  Geschäftes  übernimmt.  Nberall  finden  sich  ältere  Fachgenossen,
  die  eine  solche  Tätigkeit  bereitwillig  übernehmen,  sofern  nicht  die
Innung,  wie  in  vielen  KFällen  gescheben  ist,  für  den  Fortbetrieb  des  Geschäftes
  sorgt.

All  dies  trifft  auch  vielfach  für  den  kleinen  und  mittleren  selbständigen
Kaufmann  zu.  Auch  die  Einziehung  der  Handlungsgehilfen,  Verkäufer
usw.  hat  in  vielen  Fällen  für  die  Hrivatwirtschaft  keine  weiteren  unliebsamen
  Folgen  gehabt,  da  aus  dem  Heer  der  freigesetzten  Arbeitskräfte  geeigneter
  Ersatz  zu  finden  war,  soweit  dieser  bei  dem  zunächst  sehr  eingeschränkten
  Geschäftsverkehr  überhaupt  erforderlich  war.  Besonders  empfindlich
hingegen  war  vielfach  die  Schädigung,  die  die  Einziebung  von  Hersonen
aus  den  freien  Berufen,  z.  B.  von  Arzten,  Anwälten,  sowie  auch  von  Staatsund
  Gemeindebeamten  entstand.  Hier  konnte  nur  in  beschränktem  Umfange
für  unmittelbaren  Ersatz  gesorgt  werden,  und  es  blieb  in  vielen  Fällen  nichts
anderes  übrig,  als  daß  die  dabeimgebliebenen  Berufsgenossen  die  Arbeit
der  Eingezogenen  übernabmen  und  für  eine  geregelte  Dertretung  sorgten.
Hierbei  mußten  sich  selbstverständlich  die  wirtschaftlichen  Interessen  des  einzelnen
  gelegentlich  Einschränkungen  gefallen  lassen.  In  den  freien  Berufen
ließ  sich  ferner  mit  einigem  Erfolge  durch  Dermittlungsstellen  Abbilfe  schaffen,
so  daß  es  wenigstens  einigermaßen  gelang,  den  oft  gerade  jetzt  in  erhöhtem
Maße  Rat  und  Hilfe  hbeischenden  Ansprüchen  der  Bevölkerung  gerecht  zu
werden.

Weniger,  als  es  anfangs  schien,  ist  die  Landwirtschaft  durch  die  Einziehung
  der  jugendkräftigen  Arbeiter  betroffen  worden,  da  die  Ernte  zum
Teil  bereits  eingebracht  war,  als  der  Ruf  zu  den  Fahnen  erging.  Außerdem
war  es  hier  möglich,  durch  Guzug  von  Hilfskräften  aus  ländlichen  Kreisen,
insbesondere  von  Frauen,  Mädchen  und  Schulpflichtigen,  weniastens  vorübergehend
  ausreichenden  Ersatz  zu  schaffen.  In  den  kleinbäuerlichen  Betrieben
  unterstützten  sich  die  Stellenbesitzer  gegenseitig.

Bekanntlich  spielen  die  Wanderarbeiter  in  der  deutschen  Landwirtschaft,
  und  zwar  vornehmlich  in  den  Großbetrieben,  eine  bedeutende  Rolle.
Hier  hat  man  es  u.  a.  mit  vielen  tausend  Russen  zu  tun,  welche  nach  den
bisherigen  gesetzlichen  BZestimmungen  regelmäßig  für  die  Wintermonate
Deutschland  zu  verlassen  hatten.  Diese  Fremden  bildeten  natürlich  nach
Kriegsausbruch  eine  nicht  unerbebliche  Gefahr.  Sie  wurden  deshalb  sogleich
als  Gefangene  unter  militärische  Bedeckung  gestellt  und  bei  der  Derrichtung
ihrer  Arbeiten  von  der  Außenwelt  so  gut  wie  abgeschnitten.  Weiter  ordnete
man  an,  daß  die  Männer  im  Alter  von  17  bis  45  Jahren  den  Winter  über
am  Ort  ihrer  bishberigen  Arbeitsstelle  zu  verbleiben  haben.  Anderseits
verpflichtete  ein  besonderes  Gesetz  die  Arbeitgeber,  sie  unter  Anrechnung