Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

 

 

Gegenstand  der  Sportel.  Sportel-Vetrag.
(Poraschensiederci.)  (3  kr.
einem  jährlichen  Recognitions-Gelde  von  #r  fl.  Ges.  Blan
von  1827  S.  400)  .  .  3  —
Privilegien  gegen  den  Nechdruck,  ohne  nien  cht  auf  den
Umfang  des  Werkes  .  .  195  —

Proclamation,  s.  Aufgebot.
Prokuratoren,  s.  Abvokaten.

ruͤfungen;  (mit  Ausnahme  der  Facultäts-Prüfungen  und¼
g  g

der  Pruͤfungen  vor  dem  Bezug  der  Universitaͤt)

Candidaten  der  Theologie,  Rechts-Candidaten,  Bewerber

um  Gerichts=  und  Amts-Notariate  und  um  die  Aufnahme
  als  immatriculirte  Rotare;  Aerzte  für  die  innere
Heilkunde;  Wundärzte  erster  Elasse;  Hebärzte;  Candidaten
  der  höheren  Thier-Arznei-Wissenschafr,  des  Regiminal=
  und  Cameralfaches,  des  Forstsaches,  des!
Vergbaues;  Baukünstler  und  Apotheker:
)  wo  eine  Prüfung  angeordnet  ist.  ...
b)wodcrcnzwe1Skattsinken-je.....
und  zwar  fuͤr  Mediciner,  Wundaͤrzte  und  Oebaͤrgte,

ohne  Unterschied,  ob  sie  in  einem  oder  in  mehreren,

dieser  Faͤcher  zugleich  der  Pruͤfung  sich  unterziehen.
Geistliche  sind  bei  der  zweiten  und  den  folgenden  Dicast=Prüfungen
  sportelfrei.
Wundärzte  zweiter  Classe,  ohne  Unterschied,  ob  sse  zugleich
  in  der  Geburtshülse  sich  prüsen  lassen  oder  nicht,
Wundärzte  dritter  upd  vierter  Classee
Feldmeser

 

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