24 Gebührnisse.
Für die Hauptübnung: Heim, Tuchrock, Tuch= oder Drillichhofe, langschäftige
Stiefel oder Schn'rschuhe, Leidbriemen mit 2 Palrontaschen. Seitengewehr. Tonniste
mit 4 kg Belasung und Trageriemrn, herumgrlegter Mantel und aufgeschnalltet
Kochgeschirr. (Auf Befehl wird auch der Beotveutrl umgehängt.) Geiwehr.
5. Sturmanzug und Anzug im Fettuugskriege: Tuchanzug, langschäftige Stiefel
Leibriemen, Seitengewehr und beide Patren#taschen, Mantel u. U. nebst Zeltbahn üube
Schulter und Brust getragen mil ausgeschnatliem Kochgeschirr, Brolbentel, Fekoflasche
Schanzzeug und Gewehr. Ausseyen der Feldmütze wird befohlen.
6. Feldmarschmäsiger Anzug: Orem. Wassewock, Bunde, Tuchbose. Sliefel. Leib
riemen mit Schlot, Seitengrwehr und 2 Pamontaschen, eiserne Porlion und Felpß#asche
Schanzzeug mit Futieral. — Toimitre mic Trageriemen. Kochgeschirr und Niemen
Mantel, Zeltausrüsunng, Gewehr, Vrotbettel und Erkennungsmarke. Einzupacken
Feidmütze, Schnürschuhe, Wäscht, Putz- und Nähzeug. Sold- und Gesangbuch
7. Parade#zug: Für Gardr-= und Grenadier-a#gimenter: Grenadiermittze ode
Helm mit Haarbusch, lerrter Tornister mit Kochgeschirr. Ohne Brotbeulel, Feidflasch
und Schanzzeug. Patrontaschen, Tuch= oder weißleinene Hose, langschäftige Stlefel
Einige Intanlerieregimenter haben einen Haarbunch.
§. Ausgehanzug: Feldmütze over eigene Mütze mit Schirm, Waffenrock, Tuch
ober weißleinene Hose, gelieserte oder eigene Fußbekleidung, auch sind weiße Pandschuh
geftattet. ·
F. Eigene Sachen.
Mit Erlauhnis des Kompagniechefs dilrsen eigene Unisoemstücke von feineren
Tuch, die aber in Schnitt, Farbe und äußerer Ausnattunn den Borschriften entsprechen
getragen werben. Probemaßige Sachen werden meist wit Kompagniestempel um
Namen des Besitzers versehen. — Das Tragen eigener Unisormstücke bei der Ent
lassung oder als Entlassungsanzug in — mit Ausnabme der Mütze — verboten
Gebührnisse.
Diese berechtigten Forderungen des Soldaten während der Dienstzeit be
stehen aus 4A. Löhnung, B. Verpflegung, U. Wohnunge.
A. Löhnung
Die Löhnung ist zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnifse des Soldaten be
stimmt, insoweit dafür nicht anderweit gesorg: ist. Aus der Löhnung muß der Solda
serner die Kosten für Putz-, Näh- und Waschzeug sowie für Reinigung der in seinet
Gebrauch befindlichen Sachen bestreiten, ausschl. der Handwaffen
Löynung erhält der Soldat monatlich 9 M (der Gefreite 10 M. 50 Pf.,
die ihm in drei Raten von je 3 M. im voraus am 1., 11 und 21. jede
Monats ausgezahlt werden. Diese drei Tage heißen Löhnungstage: de
Zeitraum zwischen je zwei Löhnungstagen wird Monatsdrittel genannt.
An den Löhnungstagen findet Löhnungsappell statl. Der Komwpagniechef ade
der ihn vertretende Offzier fragt hierbei, ob jever Soldat seine Gebührnisse richtt
erhalten hai. Etwaige Zweifel oder zufällige Irrtümer (z. B. zu viel oder zu weni
Abzug bei Urlaub] sind sofort zu melden und nicht elwa aus salscher Scham zu vei
schweigen. In Geldsachen muß durchans Klarheit herrschen! —
Das Verlesen der Postsachen hat den Zweck, ihre richtige Ausgabe zu kon
trollieren. Man bedanke sich bald bei dem Absender, damil unnölige Schreiberci vo
mieden wird.