Ermessen
315
1619
1844
920
1964
2358
738
830
2311
2314
2073
18
1773
941
2376
2364
2306
2081,
220
1093
Vertrag 317, 319 s. Bestimmung
— Vertrag.
Verwandtschaft 1668 f. Berechligung
— Verwandtschaft. 1
Vormundschaft s. Berechtigung
— Vormundschaft.
l
Ermittelung.
Eigentum 965, 970 s. Eigentum
— Eigentum. I
Erbe s. Erbe — Erbe. l
Erbschein 2361 f. Erbschein —
Erbschein.
Gesellschaft.
Der Wert des Gesellschaftsvermögens
ist, soweit erforderlich, beim Ausscheiden
eines Gesellschafters im Wege
der Schätzung zu ermitteln.
Handlung s. Beteiligte — Handlung.
Pflichtteil.
s. Erblasser — Pilichtteil.
s. Erbe — Pflichtteil.
Testament i. Erblasser
Testament.
Todeserklärung 19 s. Todeserklärung
— Todeserklärung.
Vormundschaft s. Eltern — Vormundschaft.
Ernennung.
Eigentum s. Verjährung 220.
Erbschaftskauf s. Erbschaftskauf!
— Erbschaftskauf.
Erbschein 2368 f. Erbschein —
Erbschein.
Pflichtteil s. Erbe — Pflichtteil.
Testament.
2197, 2199—2201, 2222, 2223,
2225 f. Erblasser — Testament.
Verjährung s. Berechtigter —
Verjährung.
Dienstbarkeit s. Niessbrauch
i
I
Erneuerung.
1041, 1042, 1044. #
1002
8
1041
1042
10a48,
67
141
1392
1081
1082
805
234
2116
1667
Erneuerungsschein
Nießbrauch.
s. Bestand — Nießbrauch.
s. Beschädigung — Nießbrauch.
1044 s. Bestandteil — Nießbrauch.
Verein s. Eintragung — Verein.
Willenserkläruug s. Bestätigung
— Millenserklärung.
Erneuerungsschein.
Güterrecht 1525 sf. Ehefrau —
Güterrecht.
Nießbrauch.
s. Besitz — Nießbrauch.
s. Eigentümer — Nießbrauch.
Schuldverschreibung.
Neue Zins= oder Rentenscheine für
eine Schuldverschreibung auf den Inhaber
dürfen an den Inhaber der
zum Empfange der Scheine ermächtigenden
Urkunde (E.) nicht ausgegeben
werden, wenn der Inhaber
der Schuldverschreibung der Ausgabe
widersprochen hat. Die Scheine sind
in diesem Falle dem Inhaber der
Schuldverschreibung auszuhändigen,
wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Sicherheitsleistung.
Wertpapiere sind zur Sicherheitsleistung
nur geeignet, wenn sie auf den Inhaber
lauten, einen Kurswert haben
und einer Gattung angehören, in der
Mündelgeld angelegt werden darf.
Den Inhaberpapieren stehen Orderpapiere
gleich, die mit Blankoindossament
versehen sind.
Mit den Wertpapieren sind die
Zins-, Renten-, Gewinnanteil= und
E. zu hinterlegen.
Mit Wertpapieren kann Sicherheit
nur in Höhe von drei Vierteilen des
Kurswerts geleistet werden.
Testament s. Erblasser — Testament.
Verwandtschaft s. Vormundschaft
1814.