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Kinder gerne glauben, was du uns jetzt, ohne ungerecht zu
seyn, zu glauben unmoglich befehlen kaunst!
Wir mögen wohl in halb Europa ausgehöhnt werden,
daß wir unsere Mönche und Klöster in Schutz nehmen, denn
das Mönchswesen ist, wie wir wohl wissen, der Spott der
Alten und Jungen. Mag spotten, wer will! der angesehenste
Theil unserer Aebte gehört zu unseren Ständen, zu unseren
Repräsentanten, die für Nationalrechte und Nationalfreiheiten
zu sprechen haben. Wenn sie arm und abhängig werden, wer
spricht noch statt ihrer: Wenn ihr Korps nach und nach ganz
verschwinden soll, wer ersetzt dieß Korps unter den Ständen?
Und wenn auch das altgesparte fromme Gut nun nach den
Münschen einer aufgeklärteren Frbmmigkeit gesammelt und verwandt
werden soll, so laß auch uns mitzusehen und mitsprechen,
wie es verwandt werde und wie es verwandt werden solle;
denn es ist des Landes Gut, und nicht dein Kammergut.
Wir haben ein Recht zu fordern, daß diese Acbte und
Klöster in ihrer alten Verfassung bleiben, denn so spricht doch
das Konkordat, das Koͤnig Philipp II. fuͤr sich und alle seine
Nachfolger schloß. ) Und wenn wir je auch dieses Recht
aufgeben wollten, so verdient doch unsere Nachgiebigkeit mehr
als doppelt, daß du uns unser Recht nicht kraͤnkest, mitsehen
und mitsprechen zu duͤrfen, wie das alte fromme Gut verwandt
werde.
Mir mögen verhöhnt werden, daß wir uns nicht aufklaͤ—
ren lassen, nicht beglücken lassen wollen. Soll's denn aber
zur Aufklärung und zur Beglückung führen, wenn unsere
Landstände und National-Repräsentauten zu Schattenbildern
*) 50. Juli 1564, (. dasselbe im Groot Placact Book van Brabandt
IV. Deel. S. 455—438.