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6 Adolf Günther, Arbeiter-, Angestellten- und Arbeitgeber-Organisationen.
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stehen 1895 622 000, 1907 aber 1291 000 gegenüber, wobei die 140 000 leitenden Beamten noch
unter den selbständigen Berufstätigen gezählt werden, heute sınd es weit über eineinhalb Millionen.
Dass die Organisation aus diesen Zahlen Gewinn ziehen musste, erhellt sofort.
Zuerst hat sich der deutsche Handlungsgehilfenstand organisiert, dessen drei
grösste Verbände — Deutschnationaler Handlungsgehilfenverband (Hamburg), Verband deutscher
Handlungsgehilfen (Leipzig) und Verein für Handlungskommis von 1858 (Hamburg) über dreihunderttausend
Mitglieder zählen. Die mit der Arbeiterbewegung zusammengeschlossenen Organisationen,
der Zentralverband und der Verem der deutschen Kaufleute, sind an Zahl beträchtlich zurückgeblieben,
was wohl in ihrer Organisations-Eigenart begründet ist. Der letztgenannte Verein hat
sich neuerdings (s.o.) organisatorisch auf eigene Füsse gestellt. Das Gros des mehr und mehr sich konsolıdierenden
Standes fordert eben unbedingte Selbständigkeit der Bewegung.
Die weiblichen Handlungsgehilfen verfügen neben kleineren vorzugsweise über zwei starke
Organisationen: Kaufmännischer Verein für weibliche Angestellte (Berlin) und Verbündete
Kaufmännische Vereine weiblicher Angestellter (Frankfurt a. M.)
In den Kreisen der technischen Beamten, deren ziemlich zerklüftete Organisationen
seit einiger Zeit einen allerdings nur äusserlichen Zusammenschluss im ‚Sozialen Ausschuss von Vereinen
technischer Privatangestellter‘ gefunden haben, ragen der Zahl nach Werkmeisterverband,
Technikerverband und Bund der technisch-industriellen Beamten hervor. Sie umfassen zusammen
über Hunderttausend Mitglieder. Zieht man kleinere Verbände in Betracht, so bleibt die Zahl der
Örganisierten nur im Werkmeisterberufe beträchtlich hinter der Hälfte der Berufsgenossen
zurück; annähernd der gleiche Prozentsatz trıfft auch für die Handlungsgehilfen zu.
Die Bureaubeamten, die landwirtschaftlichen Beamten, viele einzelne Berufe (teilweise
künstlerischen Einschlags, wie die Musiker und Schauspieler) gingen ebenfalls an den Ausbau ihrer
Organisationen, die angesichts recht ungünstiger sozialer Verhältnisse zur unabweisbaren Notwendigkeit
geworden sind.
Ausserordentlich reichhaltig sind die Formen und die Grundsätze dieser Verbände,
deren linker und rechter Flügel bereits in die reine Politik hinüberneigt, während sich die grosse
Masse von paritätischen zugewerkschaftlichen Anschauungen fortentwickelt hat, jedenfalls
heute ausnahmlos sich zur Vertretung lediglich der Angestellten- (und wohl auch Beamten-)
Interessen bekennt. Dass diese Entwicklung, die sich aus den wirtschaftlichen Verhältnissen mit
innerer Notwendigkeit ergibt, beschleunigt und vertieft wurde, ist das Verdienst jüngerer, ausgesprochen
gewerkschaftlich gerichteter Verbände. Heute bemühen sich aber auch die älteren Organisatıonen
um eine klare sozialpolitische Richtlinie, die manche von ihnen unter dem Begriff einer
„gewerkschaftlichen Standespolitik‘“, die mit Erfolg den extremen Radika-Iısmus
fern zu halten weiss, näher präzisiert haben.
Die Aufgaben, die der Angestelltenbewegung als spezifische Standesaufgaben
neben der allgemeinen sozialen Politik obliegen, sind heute vorzugsweise: Erweiterung und Verbesserung
der Sozialversicherung (Erweiterung der Versicherungspflicht-Grenze, Herabsetzung
der Altersgrenze bei der Pensionierung, Berufsinvalidität), die Vereinheitlichung und ReiormdesAngestelltenrechts,
wobeidrückendeBestimmungen, wie die Konkurrenzklausel,
fallen sollen. Über die Wege, die einzuschlagen sind, herrschen tiefgehende Meinungsverschiedenheiten
(so. in der Versicherung: ob Ausbau der Invalidenversicherung oder Sonderkasse ; die Mehrheit
hat sich im sog. „Hauptausschuss“ für die letztere entschieden und bekanntlich neuerdings einen
vollen Erfolg erzielt: das Versicherungsgesetz für Angestellte). Ebenso begegnet die Frage der
Selbsthilfe und ihrer Mittel noch manch verschiedener Auffassung, doch ist man allgemein und mit
gutem Erfolg an die Schaffung gewerkschaftlicher Selbsthilfeeinrichtungen,
wieder Stellenlosenunterstützung, gegangen. Im ganzen beginnt der Stand sich seiner zahlenmässigen
und betriebstechnischen Bedeutung zu besinnen, in seinen Organisationen hat er Einfluss
auf das Arbeitsverhältnis, auf Gesetzgebung und öffentliche Meinung in hohem Masse gewonnen.
Gleiches ist bis zu einem gewissen Grade für die Organisation der öffentlichen Beumtcn
(soweit sie nicht, wie z. T. im Technikerberuf, mit jener der Privatangestellten zusammen-