Metadata : Handbuch der Politik.Dritter Band. (3)

  

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6  Adolf  Günther,  Arbeiter-,  Angestellten-  und  Arbeitgeber-Organisationen.

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stehen  1895  622  000,  1907  aber  1291  000  gegenüber,  wobei  die  140  000  leitenden  Beamten  noch
unter  den  selbständigen  Berufstätigen  gezählt  werden,  heute  sınd  es  weit  über  eineinhalb  Millionen.
Dass  die  Organisation  aus  diesen  Zahlen  Gewinn  ziehen  musste,  erhellt  sofort.

Zuerst  hat  sich  der  deutsche  Handlungsgehilfenstand  organisiert,  dessen  drei
grösste  Verbände  —  Deutschnationaler  Handlungsgehilfenverband  (Hamburg),  Verband  deutscher
Handlungsgehilfen  (Leipzig)  und  Verein  für  Handlungskommis  von  1858  (Hamburg)  über  dreihunderttausend
  Mitglieder  zählen.  Die  mit  der  Arbeiterbewegung  zusammengeschlossenen  Organisationen,
der  Zentralverband  und  der  Verem  der  deutschen  Kaufleute,  sind  an  Zahl  beträchtlich  zurückgeblieben,
  was  wohl  in  ihrer  Organisations-Eigenart  begründet  ist.  Der  letztgenannte  Verein  hat
sich  neuerdings  (s.o.)  organisatorisch  auf  eigene  Füsse  gestellt.  Das  Gros  des  mehr  und  mehr  sich  konsolıdierenden
  Standes  fordert  eben  unbedingte  Selbständigkeit  der  Bewegung.
Die  weiblichen  Handlungsgehilfen  verfügen  neben  kleineren  vorzugsweise  über  zwei  starke
Organisationen:  Kaufmännischer  Verein  für  weibliche  Angestellte  (Berlin)  und  Verbündete
Kaufmännische  Vereine  weiblicher  Angestellter  (Frankfurt  a.  M.)

In  den  Kreisen  der  technischen  Beamten,  deren  ziemlich  zerklüftete  Organisationen
seit  einiger  Zeit  einen  allerdings  nur  äusserlichen  Zusammenschluss  im  ‚Sozialen  Ausschuss  von  Vereinen
  technischer  Privatangestellter‘  gefunden  haben,  ragen  der  Zahl  nach  Werkmeisterverband,
Technikerverband  und  Bund  der  technisch-industriellen  Beamten  hervor.  Sie  umfassen  zusammen
über  Hunderttausend  Mitglieder.  Zieht  man  kleinere  Verbände  in  Betracht,  so  bleibt  die  Zahl  der
Örganisierten  nur  im  Werkmeisterberufe  beträchtlich  hinter  der  Hälfte  der  Berufsgenossen
  zurück;  annähernd  der  gleiche  Prozentsatz  trıfft  auch  für  die  Handlungsgehilfen  zu.

Die  Bureaubeamten,  die  landwirtschaftlichen  Beamten,  viele  einzelne  Berufe  (teilweise
künstlerischen  Einschlags,  wie  die  Musiker  und  Schauspieler)  gingen  ebenfalls  an  den  Ausbau  ihrer
Organisationen,  die  angesichts  recht  ungünstiger  sozialer  Verhältnisse  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit
  geworden  sind.

Ausserordentlich  reichhaltig  sind  die  Formen  und  die  Grundsätze  dieser  Verbände,
deren  linker  und  rechter  Flügel  bereits  in  die  reine  Politik  hinüberneigt,  während  sich  die  grosse
Masse  von  paritätischen  zugewerkschaftlichen  Anschauungen  fortentwickelt  hat,  jedenfalls
  heute  ausnahmlos  sich  zur  Vertretung  lediglich  der  Angestellten-  (und  wohl  auch  Beamten-)
Interessen  bekennt.  Dass  diese  Entwicklung,  die  sich  aus  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  mit
innerer  Notwendigkeit  ergibt,  beschleunigt  und  vertieft  wurde,  ist  das  Verdienst  jüngerer,  ausgesprochen
  gewerkschaftlich  gerichteter  Verbände.  Heute  bemühen  sich  aber  auch  die  älteren  Organisatıonen
  um  eine  klare  sozialpolitische  Richtlinie,  die  manche  von  ihnen  unter  dem  Begriff  einer
„gewerkschaftlichen  Standespolitik‘“,  die  mit  Erfolg  den  extremen  Radika-Iısmus
  fern  zu  halten  weiss,  näher  präzisiert  haben.

Die  Aufgaben,  die  der  Angestelltenbewegung  als  spezifische  Standesaufgaben
neben  der  allgemeinen  sozialen  Politik  obliegen,  sind  heute  vorzugsweise:  Erweiterung  und  Verbesserung
  der  Sozialversicherung  (Erweiterung  der  Versicherungspflicht-Grenze,  Herabsetzung
  der  Altersgrenze  bei  der  Pensionierung,  Berufsinvalidität),  die  Vereinheitlichung  und  ReiormdesAngestelltenrechts,
  wobeidrückendeBestimmungen,  wie  die  Konkurrenzklausel,
fallen  sollen.  Über  die  Wege,  die  einzuschlagen  sind,  herrschen  tiefgehende  Meinungsverschiedenheiten
  (so.  in  der  Versicherung:  ob  Ausbau  der  Invalidenversicherung  oder  Sonderkasse  ;  die  Mehrheit
hat  sich  im  sog.  „Hauptausschuss“  für  die  letztere  entschieden  und  bekanntlich  neuerdings  einen
vollen  Erfolg  erzielt:  das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte).  Ebenso  begegnet  die  Frage  der
Selbsthilfe  und  ihrer  Mittel  noch  manch  verschiedener  Auffassung,  doch  ist  man  allgemein  und  mit
gutem  Erfolg  an  die  Schaffung  gewerkschaftlicher  Selbsthilfeeinrichtungen,
  wieder  Stellenlosenunterstützung,  gegangen.  Im  ganzen  beginnt  der  Stand  sich  seiner  zahlenmässigen
  und  betriebstechnischen  Bedeutung  zu  besinnen,  in  seinen  Organisationen  hat  er  Einfluss
auf  das  Arbeitsverhältnis,  auf  Gesetzgebung  und  öffentliche  Meinung  in  hohem  Masse  gewonnen.

Gleiches  ist  bis  zu  einem  gewissen  Grade  für  die  Organisation  der  öffentlichen  Beumtcn
  (soweit  sie  nicht,  wie  z.  T.  im  Technikerberuf,  mit  jener  der  Privatangestellten  zusammen-