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(Nr. 6091.) Privilegium zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Cottbus zum Betrage von 200,000 Thalern. Vom 8. Mai 1865.
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc.
Nachdem der Magistrat der Stadt Cottbus im Einverstaͤndnisse mit der
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, die zur Betheiligung
der Stadt bei dem Bau der Berlin-Görlitzer Eisenbahn erforderlichen Geldmittel
im Wege einer Anleihe beschaffen und zu diesem Zwecke auf den Inhaber lautende,
mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obliationen
zum Betrage von 200,000 Thalern ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir
in Gemäßheit des H. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung
von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Ingaber enthalten,
durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausstellung
von auf den Inhaber lautenden Coktbuser Stadtobligationen zum Betrage
von zweihundert Tausend Thalern, und zwar in zweitausend Stück zu
Einhundert Thalern. ODie Obligationen sind nach dem anliegenden Schema ausustellen,
mit fünf vom Hundert jahrlich zu verzinsen, von Seiten der Gläuiger
unkündbar, von Seiten der Stadt Cottbus aber von dem naͤchstfolgenden
Jahre ab, nachdem die Berlin-Görlitzer Eisenbahn vollständig fertig und
in ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb gesetzt sein wird, mit wenigstens jährlich
Einem Prozent des Kapitals unter Hinzurechnung der Zinsen der getilgten
Schuldverschreibungen zu amortifiren. -
Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter, und
ohne dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedie ung
eine Gewaͤhrleistung Seitens des Staats zu bewilligen, ertheilen, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. Mai 1865.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh: G.r. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
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