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verwaltung entfielen. Die Gesamtstaatsschuld
hatte 31. März 1880 die kolossale
Suumme von 741,717,354 Pfd. Sterl.
erreicht.
Heerwesen. Die Offizierstellen, welche
bis 1869 größtenteils Küslich waren, werden
jetzt fast ausschließlich nach dem Dienstalter
vergeben. Die Relrutierung geschieht
zumeist durch Werbung. Die Dienstzeit
ist auf drei Jahre festgesetzt, nach deren
Ablauf der Soldat sein Engagement erneuern
oder in die Reserve eintreten kann;
21jährige Dienstzeit berschigt um Anspruch
auf Pension. Der esond der
regulären Armee belief sich 1880 — 81
auf etwa 11,189 Offiziere und 226,489
Mannschaften. Dazu kommen die Reservetruppen,
namentlich die Miliz, welche zur
Verteidigung im Innern des Reichs bestimmt
ist. Die Dienstzeit in der Miliz
ist eine fünfjährige; sie ist für alle Engländer
obligatorisch, doch bestimmt ein
fhrüiches Geset den Bedarf der Auszu-9
nden mit Rückficht auf die Zahl der
eiwilligen. Die Milizsoldaten werden,
nachdem sie einheibt sind, wieder entlassen
und nur alljährlich zu kurzen ÜUbungen
einberufen. Die sogen. eomlen-envahry
besteht aus jungen Pachtern und Landbesitzern,
welche ihre eignen Pferde stellen
und jährliche Uübungen abhalten. Die Zivilbehörden
können sie zur Unterdrückung
von Aufständen lederzeit aufbieten. Daneben
besteht seit 1859 eine sogen. Volkswehr
(Volunteer corps). ie irische
Gendarmerie (constabulary) ist ebenfalls
militärisch organisiert (ca. 13,000 Mann).
In Indien besteht eine kaiserliche Armee
aus Eingebornen, welche etwa 127,150
Mann stark ist. Auch die indische Polizei
(ea. 190,000 Mann) ist militärisch organisiert.
Dazu kommen Freiwillige und
Miliz in den Kolonien. Die Kriegsmarine
ist die bedeutendste der Welt. Sie
zühlte 1. Jan.1880 allein an Panzerschiffen
6. Im Bau begeiffen waren 1880: 41
Schiffe, darunter 12 Panzerschiffe, 4 Korvetten,
1 Aviso, 7Schaluppen, 15 Kanonen-=boote
und 2 andre Fahrzeuge. Im aktiven
Dienstbefanden sich 1880. 25 Kriegsschi e.
Die Flottenmannschaft ward mit Einschluß
der Offiziere auf 58,800 Mann angegeben.
Großbritannien (Heerwesen, Kolonien, Wappen).
An Kolonier besitzt G. die ausgedehntesten
und zahlreichsten, welche je ein Voll
WWW“i (s. Kolonie). Die Verfassung
elben ist zumeist derjenigen
es tterlands nackgebtldet. An der
Spitze der Kolonie steht meistens ein Gouverneur,
der die Krone vertritt und von
ihr ernannt wird, und dem ein Rat und
ein gesetzgebender Körper zur Seite stehen.
Der Generalgouverneur von Indien führt
den Titel Bizekönig.
Das Wappen Großbritanniens ist
ein Hauptschild mit vier Feldern, mit
einem Herzschild in der Mitte. Das obere
Feld rechts und das untere Feld links
geigen die drei goldnen Leoparden Engands
auf rotem Grunde, das obere linke
Feld den roten Löwen Schottlands auf
oldnem Grund und das untere rechte
Feld die goldne Davidsharfe Irlands
auf blauem Grunde. Das Herzschild ist
gedeckt mit der Königskrone von Hannover;
rechts enthält es die beiden goldnen
Löwen von Braunschweig, links den blauen
Löwen von Lüneburg und unten das sprinende
weiße Roß von Sachsen in blauem
gelee Das gesamte Wappenschild wird
von der königli Krone von G. mit
einem darüberstehenden gekrönten blauen
Löwen bedeckt; diesen umgibt das blaue
Band des Hosenbandordens mit der Devise:
„Honny soit, qui mal y pense“.
Unter dem Schild liegen die beiden Zweige,
welche die englische Rose, die schottische
Distel und den irischen Klee vereinigen,
mit der Dedise der Krone: „Dien et mon
droit-. Schildhalter sind rechts ein goldner
ekrönter Löwe, links ein silbernes Einorn.
Die Flagge ist aus den Kreuzen
der Landespatrone von England, Schottland
und Irland (der Heiligen Georg,
Andreas und Patrick) zusammenzeseht-Die
Farben find Rot, Blau und Weiß.
Vgl. Ravenstein, Handbuch der Geosde
und Statistik des britischen Reichs
1863)); Blackstone, Commentaries on
the laws of England (herausgeg. von
Kerr, 1861; im Auszuß. 1873) Gneist,
Selfgoverument 2c.(3. Aufl. 1871); May,
The constitutional history of England
5. Aufl. 1875, 3 Bde.; deutsch von O. G.
pvenheim, 1862 ff. 2 Bde.); Stubbs,