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in dem Kreisblatte des Kreises Bromberg, in dem Preußischen Staats-Anzeiger
und durch Aushang an der Börse zu Berlin.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, mit fünf
Prozent jährlich verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gebe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Bromberg oder in einem anderen durch vor-
stehend genannte öffenkliche Blatter zu bezelchnenden Orte, und zwar auch in der
nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bunz sind auch die dazu chörgen Zinskupons der spateren Falligkeitstermine
ckzuliefern. Für die schlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale
abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab nicht erhobenen Zinsen, ver-
jähren zu Gunsten des Kreises.
#6 Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung Theil I.
Tit. 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bromberg.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vier-
jährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in
glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjdhrungsfrist der Berrag der
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung
ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind. halbjährige Zinskupons bis
um Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden
Binskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom-
munalkasse zu Bromberg oder an einem durch vorgenannte öffentliche Blätter
vn bezeichnenden Orte gegen Ablieferung des der dlteren Zinskupons-Serie
eigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern
deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Bromberg, den .... .. 18.
Die ständische Finanzkommission des Bromberger Kreises.
(Nr. 6169.) 104“ Pro-