Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Links von der zweiten Fluthbrücke führt dann der Damm in 
schlanker Kurve zweimal durch den jetzigen Lauf der Mulde parallel 
dem durch die Schloß-Aue auszuführenden Durchstiche nach dem Frei- 
gute der „Alte Hof“ genannt, geht über dessen „große Breite“ und die 
sich anschließenden Grundstücke in möglichst gerader Linie fork, läßt den 
Kbniglichen Burgstall uneingedeicht, führt über die Ecke des zur Domaine 
Schwemsal gehbrigen Kahlverhau's, über den zum Rirtergute Schnaditz 
gehörigen Mühlanger und Thierbusch, über den Thiergarten und die 
nördliche Ecke des Brösaer Schützheegers, nördlich beim Vorwerk 
Hopfwinkel vorbei, in möglichst gerader Linie über die Vieräcker, schneidet 
oberhalb der Schräplerschen Wiese das jetzige Muldebett, geht in fast 
gerader Linie über die Rösaer und Brösaer Grundstücke fort, kreuzt 
beim Liepmannschen Grundstück aufs Neue das jetzige Muldebett, führt 
dann in fast gerader Linie über den Löbnitzer Frauenwerder, umschließt 
die Hartigschen Grundstücke, eine kleine Ecke abschneidend, und geht im 
sanften Bogen, meist parallel der Mulde durch den Schlag „über 
der alten Mulde“ und „die Hohenfuhrte“ des Rittergurs Schloß Löbnitz, 
fährt dann in möglichst gerader Linie, indem er mit dem auf der 
anderen Stromseite angelegten Rösaer Damm das vorschriftsmäßige 
Profil hält, über die Knieslücke und den Eichelfleck, zu Löbnitz gehörig, 
nach der Döbernschen Flur, nimmt dort den Schönfelddamm auf, ver- 
folgt denselben etwa bis auf den dritten Theil seiner Länge, geht hierauf 
von ihm ab, führt über die Hüffke und die Teugelskeute nach dem auf 
Döbernscher Flur bestehenden Deiche und schließt sich mit diesem an 
die Höhe oberhalb des Dorfes Döbern an. 
Diese Deichlinie ist in rother Linie auf der Mulde-Thalkarte 
Sektion IV. von Tenner und Michaelis und Sektion V. von Michaelis 
1854 — 1856. ausgezogen. 
Der Deich erhält eine vierfüßige, mindestens auf der Höhe von 
17 Fuß am Dübener Brückenpegel liegende Krone, eine dreifüßige mit 
Rasen belegte ädußere und eine zweifüßige besäete innere Böschung, nur 
wo er das jetzige Muldebett durchschneidet, wird ihm eine sechsfüßige 
Krone, eine beiderseitige dreifüßige Böschung und ein von Weidenpack- 
werk gedeckter Fuß, wenn nöthig, noch ein besonderes Banket gegeben; 
2) nachstehende Mulde-Korrektionen auszuführen: 
a) einen Mulde-Durchstich durch die Schloßaue, wobei die Mulde im 
schlanken Bogen von Düben beim Alten Hofe vorbeigeführt wird, 
b) einen Mulde-Durchstich über den Mühlanger und Thierbusch, den 
Faustwerder, die Teugelskeute und den Vogelgesang, 
P) einen Durchstich über die Ecke des Löbnitzer Heegers, die Rösaer und 
Brösaer Grundslücke, so daß die Mulde von ihrem jetzigen Laufe an 
den Löbnitzer Vieräckern bis zur Löbnitzer Fähre einen sanften Bogen 
bildet. In Verbindung mit der Ausführung dieses Durchstichs a# 
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