seln enthalte, und fügte hinzu: „Auf die Mandschurei bezieht sich
das Abkommen nicht, bei den Verhandlungen haben wir keinen
Zweifel darüber gelassen . . . Was aus der Mandschurei wird
— ja, m. H., ich wüßte wirklich nicht, was uns gleichgültiger sein
könnte.“ Wenige Tage darauf sagte Bülow in der Erwiderung
auf eine Rede des Abgeordneten Fürsten Bismarck des Jüngeren:
„Da der Herr Vorredner das Thema angeschnitten hat, freue ich
mich, übrigens mitteilen zu können, daß ich vor zwei Stunden ein
Telegramm unseres Botschafters in Petersburg erhalten habe,
nach welchem der russische Minister des Auswärtigen dem Grafen
Alvensleben seine Genugtuung mit meinen neulichen Ausführungen
über China ausgesprochen hat.“ Die blinden Russenfreunde
waren beruhigt, die englischen Vertragspartner dagegen
außerordentlich verstimmt. So ganz unzweifelhaft war es nicht,
daß sich das Abkommen überhaupt nicht auf die Mandschurei bezöge,
und, wie die Folgen zeigten, wäre es für uns vorteilhafter
gewesen, wenn wir nicht so geflissentlich unsere völlige Gleichgültigkeit
in der Mandschureifrage verkündet hätten. Die deutsche
Auslegung des Yangtseabkommens machte in England um so
größeres Aufsehen, als kurz vorher jene russische Pression auf
China bekannt geworden war.
In dem Diplomatenstreit über die Auslegung des Vangtsevertrags
behielt Bülow in einem Punkte unbedingt recht. Der neue
englische Unterstaatssekretär Cranborne kannte offenbar die Vorgeschichte
des Vertrags nicht genügend, als er im Unterhaus erklärte,
das Abkommen enthalte keinerlei Einschränkungen, beziehe
sich also auch auf Nordchina. Der Haken steckte in den Worten
„wo sie Einfluß ausüben können“. Lord Salisbury selbst hatte
bei den Vorverhandlungen den 38. Breitegrad als nördliche Grenze
des Geltungsbereichs bezeichnet. Später wurde der Breitegrad
durch jene Worte ersetzt, die Deutschlands Gleichgültigkeit in bezug
auf die Mandschurei verschleierten. Das war geschehen mit Rücksicht
auf die öffentliche Meinung in England, die das Abkommen
minder günstig aufgenommen hätte, wenn in ihm die Mandschurei
ausdrücklich ausgeschlossen gewesen wäre. Lord Lansdowne erkannte
an, daß in den Worten „wo sie Einfluß ausüben können“
eine Einschränkung enthalten sei, wollte diese aber nur auf den
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