Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Schlesten, Regierungebezirk Oppeln. 
Obligation 
de rRybnicker Kreise s 
II. Emission 
Littr. M . .. . 
uͤber .. . . . Thaler Preußisch Kurant. 
uf Grund des unten bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 
8. November 1805. wegen Aufnahme einer Darlehnsschuld von 28,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Rybnicker Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glau- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von .. ... Thalern Preußisch 
Kurant, welche fuͤr den Kreis kontrahirt worden und mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 28,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1867. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- 
fonds von Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten 
Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1867. ab in dem 
Monate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu versiärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. ODie ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Oppeln, in der Schlesischen Zeirung, im Staats- 
Anzeiger und im Rybnicker Kreisblatre. 
Bis 8 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
(Nr. 661.) bei
	        
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