Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

(Nr. 6262.) Allerhöchster Erlaß vom 5. Februar 1866., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte an die Stadt Putlitz, im Regierungsbezirk Potsdam, 
für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Putlitz bis zur 
Landesgrenze in der Richtung auf Parchim, im Großherzogthum Mecklen- 
burg-Schwerin. 
N. hben Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Chaussee von Putlitz, im Regierungsbezirk Potsdam, bis zur Landesgrenze in 
der Richtung auf Parchim, im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, ge- 
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Scodrgemeinde Putclitz das Expro- 
priationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, üumgleichen 
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich der gedachten Stadtgemeinde gegen Ueber- 
nahme der künftigen chausseemaäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur 
Erhebung des Egaussergeldes nach den Bestimmungen des für die Staats- 
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben 
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen die Erhebung 
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Egaussespollzei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 5. Februar 1866. 
Willhlelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minisler für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 6263.)
	        
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