Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung 
sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitsrermine zurückzu- 
liefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, 
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeir an gerechnet, nicht erhobenen 
Zinsen, verschren zu Gunsten des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts= Ordnung 
Theil I. Tit. 51. S. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Tilsit. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll 
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjahrigen 
Verjährungsfrist bei der Kareisoerwallung) anmelbet und den stattgehabten Besitz 
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- 
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an- 
gemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung 
ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind .. halbjährige Zinskupons bis 
zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden 
Zinskupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Heinrichswalde gegen Ablieferung des der dlteren Zins- 
kupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aus- 
handigung der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, 
sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen hafter der 
Kreis mit seinem Vermögen. 
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
heilt 
............... ,den..t-118.. 
Die staͤndische Kreis-Kommission für den Chaufseebau im 
Niederunger Kreise. 
Johrgang 1866. (Nr. 6267.) 12 Pro-
	        
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