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(Nr. 6271.) Mlerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1866., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte an das Stiftsgut Prieborn, im Kreise Strehlen des
Regierungsbezirks Breslau, für den Bau und die Unterhaltung einer
Chaussee von Prieborn über Arnsdorf nach Giehrau, im Kreise Grottkau,
Regierungsbezirk Oppeln.
Nc# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Prieborn, im Kreise Strehlen, Regierungsbezirk
Breslau, über Arnsdorf nach Giehrau, #m Kreise Grottkau, Regierungsbezirk
Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Stiftsgute Prieborn das
Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Stiftsgute Prieborn
gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chaugsecgelves nach den Bestimmungen des für
die Staats-Chausseen jedesmal gelrenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsligen
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angshängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße
zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 12. Februar 1860.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6271—6272.) (Nr. 6272.)