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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 9. —
(Nr. 6273.) Genehmigungs-Urkunde, betreffend den Nachtrag zum Statute der Thüringischen
Eisenbahngesellschaft wegen Herstellung einer Eisenbahn von Dietendorf
nach Arnstadt. Vom 29. Januar 1866.
Wiu Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
vom 7. September 1865. auf Grund der 9#F. 3. und 31. des unterm 20. August
1844. bestätigten Staturs (Gesetz-Samml. für 1844. S. 419. ff.) beschlossen
hat, ihr Unternehmen auf den Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Dieten-
dorf nach Arnstadt nach Maaßgabe des mit der Herzoglich Sachsen-Coburg
und Gothaischen, und mit der Fürstlich Schwarzburg-Sondershausenschen Re-
gierung unterm 7. Juli. 1865. abgeschlossenen Verages auszudehnen, wollen
Wa den hierauf bezüglichen Beschlüssen der Generalversammlung vom 7. Septem-
ber 1865. und dem anliegenden Statut-Nachtrage Unsere Genehmigung ertheilen.
. Die gegenwärtige Genehmigung ist nebst dem Nachtrage Eum Gesellschafts-
Statute und dem Vertrage vom 7. Juli 1865. durch die Gesetz-Sammlung
bekannt zu machen.
Gegeben Berlin, den 29. Januar 1866.
L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Jahrgang 1866. (Nr. 6273.) 14 Sta-
Ausgegeben zu Berlin den 24. März 1806.