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Die Festsetzung des Mehrbedarfs erfolgt durch die Fürsllich
Schwarzburg-Sondershäuser Regierung.
Die Thüringische Eisenbahnverwalktung ihrerseits wird jedoch bei
Ausführung des Baues auf moglichste Ersparniß bedacht sein, damit,
unbeschader der Solidität des Baues, wenn thunlich, eine Minderung
der anschlagsmäßigen Bausumme erreicht werden kann.
2) Sollte sich ferner nach Feststellung des Anlagekapitals und Eröffnung
der Bahn herausstellen, daß eine Vermehrung des Anlagekapitals er-
forderlich sein wird und deshalb für dieselbe die Beschaffung von Geld-
mitteln sich nöthig machen, so ist zur Aufbringung derselben die Zusiim=
mung der betheiligten beiden Staatsregierungen erforderlich, und kann
dieselbe an die Bedingung eines festzustellenden Zins= und Tilgungs-
fonds für die aufzunehmenden Darlehne geknüpft werden.
K. 8.
Der Reinertrag der neuen Bahn wird dergestalt berechnet, daß von den
gesammten jährlichen Betriebseinnahmen derselben:
a) die wirklich verausgabten Verwaltungs-, Unterhalts= und Transport-
kosten, einschließlich der Kosten für die allgemeine Verwaltung (§. 9.),
b) der zum Reserve= resp. Erneuerungsfonds fließende Jahresbeitrag nach
einem von den Gesellschaftsvorständen aufzustellenden und der Geneg=
migung der beiden betheiligten Staatsregierungen unterliegenden Re-
gulativ,
Pc) die FZinsen, beziehungsweise jährlichen Amortisakionsguoten. etwaiger nach
Eröffnung der Bahn aufgenommener Darlehen (csr. §. 7. Nr. 2.)
abgezogen werden.
Den Inhabern der Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisenbahn
ist die neue Bahn selbstverständlich nicht verhaftet.
S. 9.
Hinsichts der Aufstellung der Betriebsrechnung für die neue Bahn, der
Rechmung für die Thüringische Hauptbahn gegenüber, gelten folgende Fest-
stellungen:
1) Zu den Gesammtkosten für die allgemeine Verwaltung der Thüringi-
schen Eisenbahn, sowie für die durch die Techniker der Hauptbahn zu
übernehmende Oberaufsicht über die neue Bahn wird ein besonderer
Beitrag nicht gewährt, dagegen erhält die Thüringische Eisenbahngesell-
schaft aus den Einnahmen der neuen Bahn für die nothwendige Ver-
mehrung des allgemeinen Büreaupersonals in den ersten fünf Jahren
einen