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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— JNr. 10 —
(Nr. 6275.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1866., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der vom Kreise
Tost-Gleiwitz, im Regierungsbezirk Oppeln, auszuführenden Chausseen:
a) von Tost bis zum Bahnhofe Rudzinietz der Oberschlesischen Eisenbahn,
b) von Gleiwitz bis zur Kreisgrenze auf Orzesche, c) von Peiskretscham
bis zur Kreisgrenze auf Ujest und d) von Gleiwitz über Kieferstadtel bis
zur Kreisgrenze auf Rauden.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise Tosl-
Gleiwitz, im Regierungsbezirk Oppeln, beschlosenen chausseemäßigen Ausbau der
Straßen: a) von Tos bis zum Bahnhofe Rudzinietz der Oberschlesischen Eisen-
bahn, b) von Gleiwitz bis zur Kreisgrenze auf Orzesche, c) von Peiskretscham
bis zur Kreisgrenze auf Ujest und d) von Gleiwitz über Kieferstädtel bis zur
Kreisgrenze auf Rauden, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise
Tosl-Gleiwitz das Expropriarionsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-MWaterialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen be-
slehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem
gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chaussegeld-Tarifs, einschließ-
lich der in demselben enthaltenen Bestimmungen uͤber die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusaͤtzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stmmmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 12. Februar 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jozrgang 1866. (Nr. 6275—6276.) 10 (Nr. 6276.)
Ausgegeben zu Berlin den 31. März 1866.