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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln.
Obligation
des Tost-Gleiwitzer Kreises
A Grund der untr bestatigten Kreistagsbeschlüsse vom
4. Januar und 13. November 1865. wegen Aufnahme einer Darlehnsschuld von
200,000 Thalern bekennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des
Tost-Gleiwitzer Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber
gültige, Seitens des Glaubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns=
Schuld von .. ... Thalern Preußisch Kurant, welche fuͤr den Kreis kontrahirt
worden und mit vier einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1866. ab allmalig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs-
konds von wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der
Ziufen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des Tilgungs-
plaves.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem
Monate September jeden Jahres. Der Kreis behalt sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosngen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch-
staben, Nummern und Betráge, sowie des Termins, an welchem die Räckzahlung
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs,
drei, zwei und Einen Monat vor dem Jahlungstermine in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Oppeln und in dem Gleiwitzer Kreisblatte, in der
u Breslau erscheinenden Schlesischen Zeitung und Provinzial-Zeitung, sowie
in Preußischen Staatsanzeiger.
Bis ba dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit vier einhalb Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem
verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Areicg-Rommaunslkasfe oder an einem anderen durch die vorstehend ge-
(r. 6276.) 16% nann-