Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Bahn als nunmehrigen integrirenden Theil der Bergisch-Märkischen Eisenbahn 
ausgedehnt. 
K. 10. 
Um eine Vertretung der lokalen Verkehrsverhältnisse zu erleichtern, wird 
die durch den Betriebsüberlassungs-Vertrag vom 23. August 1850. eingesetzte 
Deputation der Aktionaire noch um drei Mitglieder und drei Stellvertreter vermehrt. 
K. 11. 
Bei der von der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschafr laut F. 5. des 
Vertrages vom 7. Mai 1864. übernommenen Verpflichtung, nach Festsetzung 
des Königlichen Handelsministeriums eine Schienenverbindung zwischen der Bergisch- 
Märkischen Bahn bei Düsseldorf und ihrem linksrheinischen Bahnnetze mirteelst 
fester Brücke auf ihre Kosten herzustellen, desgleichen eine Verbindungsbahn 
zwischen der Witten-Duisburger Eisenbahn und Ruhrort zu bauen, beha es 
lediglich sein Bewenden. 
Der Bergisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft obliegen nunmehr ferner 
die Verpflichtungen, welche der Aachen-Oüsseldorfer Eisenbahngesellschaft unter 
Nummer 4. und 5, der Allerhöchsten Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde vom 
21. August 1846. (Gesetz-Samml. für 1846. S. 405.) bezüglich einer Eisenbahn- 
verbindung zwischen der Aachen-Düsseldorfer und der Rtrinhcchen Bahn über 
Jülich, sowie einer Eisenbahn von Düsseldorf nach Sittard auferlegt worden sind. 
Die in §. 6. jenes Vertrages übernommene Verpflichtung hat inmittelst 
durch den Ankauf der von Viersen bis zur Landesgrenze bei Venlo bereits aus- 
geführten Bahn ihre Erledigung gefunden. 
So geschehen Elberfeld, am achten Januar achtzehnhundert sechsundsechszig. 
Ludwig August Wilhelm Heise. 
Carl Danco. 
W. Plange. 
Hermann Weishaupt. 
Duddenhausen. 
Dülberg. 
Ludwig Schneider. 
D. von der Heydt. 
Wm. uUlenberg. 
W. Werlé. 
F. H. Wiülfing. 
Wilh. Wortmann. 
Anton Keßler. 
Dr. Müser. 
Clemens August Kuhfus. 
J. Schimmelbusch. 
  
Ja# 1866. (Nr. 677)—6279.) 17 (Nr. 6278.)
	        
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