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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Scaaten.
JNr. 11.
(Nr. 6280.) Allerhöchster Erlaß vom 19. Februar 1866., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von
Schsnecken, an der Aachen-Trierer Staatsstraße, über Pronsfeld nach der
St. Vith-Nieder-Uektfelder Bezirksstraße hinter Habscheid, im Kreise
Prüm, Regierungsbezirk Trier, an den Kreis Prüm und die Gemeinden
Schönecken, Oberlauch, Orlenbach, Habscheid und Winterspelt.
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen
Ausbau der sogenannten Kalkstraße von Schbnecken, an der Aachen-Trierer
Staatsstraße, über Pronsfeld nach der St. Vith-Nieder-Uettfelder Bezirksstraße
hinter Habscheid, im Kreise Prüm, Regierungsbezirk Trier, genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Prüm, sowie den am Bau gleichfalls be-
theiligten Gemeinden Schönecken, Oberlauch, Orlenbach, Habscheid und Winters-
pelt, und zwar einer jeden dieser Korporationen für die von ihr zu bauende
Strecke, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Prüm,
sowie den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen
Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den
Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-
Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Be-
freiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften,
wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
bierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmtniß zu bringen.
Berlin, den 19. Februar 1866.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrzung 1866. (Nr. 6280—6281.) 18 (Nr. 6281.)
Ausgegeben zu Berlin den 9. April 1866.