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Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden; doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisvertretung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons glaubhaft nachweist, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag
der angemeldeten und bis dahin noch nicht vorgekommenen Zinskupons aus-
gezahlt werden.
K. 8.
Für die Sicherheit der durch diese Anleihe eingegangenen Verpflichtungen
haftet der Oberbarnimsche Kreis mit seinem Vermögen.
g. 9.
Die Obligationen werden von einer fuͤr diese Angelegenheit gewaͤhlten
Kreiskommission eigenhaͤndig unterschrieben, die Zinskupons werden mit den
gedruckten Namen von drei Mitgliedern dieser Kommission versehen und von
einem Kreisbeamten eigenhaͤndig kontrasignirt.
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.
Oberbarnimsche Kreis-Obligation
Littr. . . . . . %
über Thaler.
Der Oberbarnimsche Kreis verschuldet dem Inhaber dieser Schuldverschreibung
die Summe voo . . . . . .. Thalern, deren baarer Empfang hierdurch bescheinigt
wird.
Diese Summe bildet einen Theil der Anleihe, welche der Oberbarnimsche
Kreis auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 5. September 1865. und des
Allerhöchsien Privilegil dv.0or (Gesetz-Samml. . . . . . Seite .. ... )
aufgenommen hat.
Der umstehend abgedruckte Plan enthaͤlt die Bedingungen der Anleihe
und es erfolgt die Zuruͤckzahlung des aufgenommenen Kapitals durch Ausloosung
und jaͤhrliche Amortisation einzelner Obligationen.
Bis zur Amortisation wird das Kapital mit jaͤhrlich fuͤnf Prozent in
halbjaͤhrlichen Terminen verzinst.
Mit dieser Obligation sind zugleich ..... Stuͤck Zinskupons und ein
Talon ausgegeben.
Freienwalde a. d. O., den nnnn .. 18.
Die Kreisständische Kommission.
(Unterschriften.)
Pro-