Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6296.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des unter dem 3. Fe- 
bruar 1866. notariell verlautbarten Nachtrages zu dem Statute der Mtien- 
Gesellschaft „Charlottenhütte“ zu Niederschelden, im Kreise Siegen, Re- 
gierungsbezirk Arnsberg. Vom 15. März 1866. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 12. März 
1866. den von dem Vorstande der Aktiengesellschaft „Charlottenhüctte“ zu 
Niederschelden in der Verhandlung vom 3. Februar d. J. notariell verlaut- 
barten Nachtrag zu dem Gesellschaftsstatute vom 1864. zu geneh- 
migen gerüht. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtöblatt 
der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 15. März 1866. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Gr. v. Itzenplitz. 
  
(Nr. 6297.) Statut für den Verband zur Regulirung des Damm-Mühlen-Flietes bei 
Friedland, Kreis Lübben. Vom 26. März 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛtc. 
verordnen, auf Grund des Artikels 2. des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Gesetz- 
Samml. vom Jahre 1853. S. 183.), nach Anhsrung der Betheiligten, was folgt: 
F. 1. 
Die Besitzer der im Lübbener Kreise bei Friedland im Thale des Damm- 
Mühlen-Fließes oberhalb und unterhalb der Dammmöhle, sowie in dem von 
Friedland nach Zeust hin sich erstreckenden Seitenthale belegenen Wiesen, welche 
in dem von dem Deichinspektor Schultze unterm 13. Dezember 1865. auf- 
gestellten Beitragskataster verzeichnet sind, werden zu einer Genossenschaft unter 
der Benennung: 
„Verband zur Regulirung des Damm-Mühlen-Fließes“ 
vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Entwasserung zu verbessern. 
Der Verband hat Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem 
Kreisgerichte zu Beeskow. 
Das Meliorationsgebiet ist auf der vom Regierungs-Geometer August 
Jahre
	        
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