— 197 —
(Nr. 6299.) Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen, Oldenburg und der freien
Hansestadt Bremen, wegen fernerweiter Suspension der Weserzölle. Vom
14. Dezember 1865.
(See Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von
Hannover, Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Oldenburg und der Senat der freien Hansestadt
Bremen, von dem MWunsche geleiter, zur Beförderung der Handelsbeziehungen
zwischen den Staaten des Zollvereins und Bremen, über welche zwischen den
enannten Theilen fernere vertragsmäßige Abreden getroffen worden, auch den
erkehr auf der Weser fernerweit zu erleichtern, haben zu diesem Ende Ver-
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold
Henning;
Seine Majestät der König von Hannover:
Allerhöchstihren Ober = Zollrath Hermann Christian August
Cammann;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchstihren Ober-Zollrath Carl Meyer;
Der Senat der freien Hansestadt Bremen:
den Senator und Doktor der Rechte Arnold Duckwitz,
den Senator und Doktor der Rechte Alerander Carl Conrad
Adolph Kottmeier
und
den Senator Friedrich Ludolf Grave,
von welchen Bevollmächtigten folgender Vertrag, unter Vorbehalt der Ratifi-
kation, abgeschlossen worden ist:
Artikel 1.
Der Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und der freien
Hansestadt Bremen wegen Suspension der Weserzölle vom 26. Januar 1856.,
Jahrgeng 1866. (Nr. 6299.) 27 wel-