Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6299.) Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen, Oldenburg und der freien 
Hansestadt Bremen, wegen fernerweiter Suspension der Weserzölle. Vom 
14. Dezember 1865. 
(See Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Hannover, Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen, Seine Königliche 
Hoheit der Großherzog von Oldenburg und der Senat der freien Hansestadt 
Bremen, von dem MWunsche geleiter, zur Beförderung der Handelsbeziehungen 
zwischen den Staaten des Zollvereins und Bremen, über welche zwischen den 
enannten Theilen fernere vertragsmäßige Abreden getroffen worden, auch den 
erkehr auf der Weser fernerweit zu erleichtern, haben zu diesem Ende Ver- 
handlungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten bestellt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Leopold 
Henning; 
Seine Majestät der König von Hannover: 
Allerhöchstihren Ober = Zollrath Hermann Christian August 
Cammann; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Cramer; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchstihren Ober-Zollrath Carl Meyer; 
Der Senat der freien Hansestadt Bremen: 
den Senator und Doktor der Rechte Arnold Duckwitz, 
den Senator und Doktor der Rechte Alerander Carl Conrad 
Adolph Kottmeier 
und 
den Senator Friedrich Ludolf Grave, 
von welchen Bevollmächtigten folgender Vertrag, unter Vorbehalt der Ratifi- 
kation, abgeschlossen worden ist: 
Artikel 1. 
Der Vertrag zwischen Preußen, Hannover, Kurhessen und der freien 
Hansestadt Bremen wegen Suspension der Weserzölle vom 26. Januar 1856., 
Jahrgeng 1866. (Nr. 6299.) 27 wel-
	        
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