Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Frankfurt., 
Obligation 
des Züllichau-Schwiebuser Kreises 
Littr. .. ... 
über . Thaler Preußisch Kurant. 
Ar# Grund des unterm ........ ... .... bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom 
.. wegen Aufnahme einer Schuld von 200,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Züllichau-Schwiebuser 
Kreises Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens 
des Glaubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von. Thalern 
Preußisch Kuranr, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent 
jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 200,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1869. ab aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von 
wenigstens Einem Prozent jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den gektilgten 
Schuldverschreibungen, nach Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt spätestens vom Jahre 1869. ab in 
dem Monate Januar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch grötßere Ausloosingen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem ZJahlungstermine in dem Amtsblatte der 
Königlichen Regierung zu Frankfurk, im Staaksanzeiger und im Züllichau-Schwie- 
buser Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapikal zu entrichten ist, wird 
es in halbjahrlichen Terminen, in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 
1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher 
Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Züllichau, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit
	        
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