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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Frankfurt.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Sillicnn. Schwiebuser Kreises
Littr. . . . .. M .. . ..
über .. Thaler zu fuͤnf rapmn Zinsen uͤber . . . . . . . Thaler
......... Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der
Zeit vom 1. bis 15. April resp. vom 1. bis 15. Oktober und spaͤterhin die
Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vdo ..
bis mit (in Buchstaben) Thalern . . . .. Silbergroschen bei
der Kreis-Kommunalkasse zu Zuͤllichau.
Zuͤllichau, den . .ten.. ... . ... 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Züllichau-Schwiebuser Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Schlusse des Kalenderjahres der Fälligkeit an
gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Srankfurt.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Züllichan- Schwiebuser Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Züllichau-Schwiebuser Kreises
Liiir. . ... uͤber .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen
die #### erie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bisz 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Züllichau.
Züllichau, denr n 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im
Süllchau- Schwiebuser Kuess-
(Nr. 6301.)